LHG fordert Reform des Numerus Clausus-Systems

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) erneuert seine Forderung an Politik und Hochschulen, das wenig zielführende Zulassungsverfahren für zentral beschränkte Studiengänge zu reformieren.

Berlin, 05.10.2017. Bereits im Juni 2013 machte die Dachorganisation der Liberalen Hochschulgruppen auf die bestehende Problematik aufmerksam. Der Bundesvorsitzende des LHG, Johannes Dallheimer, erklärt dazu: „Es ist falsch, die Abiturnote als alleiniges Kriterium für eine Zulassung zu einem Studium der Human-,Veterinär- oder Zahnmedizin heranzuziehen. Beste Mediziner brauchen keine besten Abinoten. Denn ein Talent fürs auswendig lernen kann Empathie und Mitgefühl für Patienten nicht ersetzen. Ich würde mir wünschen, dass unser Bundesverfassungsgericht auf das gleiche Ergebnis kommt.“

Für den LHG ist es dringend notwendig, das derzeitige Zulassungssystem umfassend zu reformieren. Den Universitäten müsse mehr Autonomie zugestanden werden, die aktuell zuständige Stiftung für Hochschulzulassung solle demnach als Dienstleister agieren, indem sie im Auftrag der Hochschulen Zulassungsverfahren betreue.

Für das reformierte Zulassungsverfahren erachtet der LHG weiterhin eine höhere Gewichtung einzelner Noten studienrelevanter Fächer als sinnvoll. Ebenso sollten berufsbezogene Erfahrungen und Qualifikationen sowie Ergebnisse eines Auswahlgespräches und eines Auswahltestes berücksichtigt werden. Orientierung könnte beispielsweise der HAM-Nat („Hamburger Naturwissenschaftstest“) bieten, der an der Berliner Charité Verwendung findet. Dallheimer abschließend: „Wichtig ist, dass wir mit dem neuen System zusätzliches Engagement und echten Einsatz für die Materie honorieren!“

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