LHG mahnt Ausbreitung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung an

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) kritisiert scharf die sich verbreitende Praxis vieler Dozentinnen und Dozenten, für Klausuren eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.

Berlin, 11.01.2017. Die Prüfungsphase naht wieder an den deutschen Hochschulen – und damit auch ein Streitthema, welches sich schon seit einigen Jahren regelmäßig entspinnt. Immer mehr Dozentinnen und Dozenten fordern im Krankheitsfall in einer Prüfung von den Studierenden nicht nur ein Attest, sondern eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Neben dem Krankheitszeitraum umfasst diese auch Symptome der Erkrankten.

Die Krux daran: Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür von den Studierenden von ihrer Schweigepflicht entbinden lassen. Johannes Dallheimer, Vorsitzender des LHG, hat dazu eine deutliche Meinung: „Diese sich verbreitende Regelung ist ein echtes Unding. Sie stellt Studierende unter Generalverdacht und dringt empfindlich in ihre Privatsphäre ein. Schluss damit!“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, frühere Bundesjustizministerin, pflichtet ihm bei: Nicht alles, was rechtlich möglich ist, sollte auch praktiziert werden. Es ist datenschutzpolitisch äußerst bedenklich, sensible Krankheitsdaten von Studenten zu verlangen und zu speichern. Das ist weder geboten, noch verhältnismäßig. Es gibt keine überzeugenden Gründe, Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen zu verlangen.“

Der Bundesvorstand der Liberalen Hochschulgruppen setzt sich daher für die Abschaffung dieser Praxis und die Rückkehr zum einfachen Attest ein.

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