Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt seit 2007 die Anstellungs- und Befristungspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen für das wissenschaftliche Personal. Das selbsterklärte Ziel, die „Innovationskraft des Wissenschaftssystems zu fördern“, was durch eine Rotation des wissenschaftlichen Personals ermöglicht werden soll, führt in der Realität zu Befristungen und Unsicherheiten der Verlängerungen für die Beschäftigten. Dabei sind es gerade Hochschulen, die mit Kettenbefristungen prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen, die so in der freien Wirtschaft nicht zulässig wären. Hinzu kommt, dass der Anteil des weiblichen wissenschaftlichen Personals bei jeder Qualifikationsstufe abnimmt. Die ist in Teilen auch auf die fehlende Planbarkeit zurückzuführen, welche für bestimmte Lebensmodelle aber notwendig ist.
Diese Praxis der Befristungen wollen wir durchbrechen, ohne nachfolgenden Abschlussjahrgängen den Einstieg in die Wissenschaft zu erschweren. Daher fordern wir: