Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), den Numerus Clausus für das Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig zu erklären, bestärkt den Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) in seiner Forderung, das wenig zielführende Zulassungsverfahren zu reformieren.

Berlin, 20.12.2017. Bereits im Juni 2013 machte die Dachorganisation der Liberalen Hochschulgruppen auf die bestehende Problematik aufmerksam. Jetzt entschied das BverfG, dass der NC in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig einzustufen ist. Für den LHG-Bundesvorsitzenden Johannes Dallheimer ein wichtiges Signal: „Die Entscheidung ist natürlich Wasser auf unsere Mühlen. Jetzt sind Politik und Hochschulen gezwungen, das System endlich zu reformieren.“

Für den LHG ist es dringend notwendig, das derzeitige Zulassungssystem umfassend zu reformieren. Den Universitäten müsse mehr Autonomie zugestanden werden, die aktuell zuständige Stiftung für Hochschulzulassung solle demnach als Dienstleister agieren, indem sie im Auftrag der Hochschulen Zulassungsverfahren betreue. Das Abitur als alleiniges Zulassungskriterium habe endgültig ausgedient.

Für das reformierte Zulassungsverfahren erachtet der LHG unter anderem eine höhere Gewichtung einzelner Noten studienrelevanter Fächer als sinnvoll. Ebenso sollten berufsbezogene Erfahrungen und Qualifikationen sowie Ergebnisse eines Auswahlgespräches und eines Auswahltestes berücksichtigt werden. Orientierung könnte beispielsweise der HAM-Nat („Hamburger Naturwissenschaftstest“) bieten, der an der Berliner Charité Verwendung findet. Dallheimer abschließend: „Wichtig ist, dass wir mit dem neuen System zusätzliches Engagement und echten Einsatz für die Materie honorieren!“

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