Zwei Anträge der Liberalen Hochschulgruppen auf dem BFA für Bildung, Forschung und Technologie angenommen
Am 16. und 17. Februar 2018 tagte der Bundesfachausschuss der Freien Demokraten für Bildung Forschung und Technologie (BFA) im Hans-Dietrich-Genscher-Haus in Berlin. Der BFA diskutierte und beriet, die ihm zugewiesenen Anträge der letzten Bundesparteitage der Freien Demokraten.
Die Liberalen Hochschulgruppen beteiligen sich intensiv an der programmatischen Debatte der Freien Demokraten und bringen regelmäßig inhaltliche Anträge zum Bundesparteitag ein. Der Bundesfachausschuss berät alle Anträge, die aus zeitlichen Gründen nicht auf Bundesparteitagen beraten werden können und gibt eine Empfehlung an den FDP-Bundesvorstand ab. In der letzten Sitzung des BFA Bildung, Forschung und Technologie wurden insgesamt sechs Anträge der Liberalen Hochschulgruppen beraten. Die Themenvielfalt erstreckte sich dabei vom Deutschlandstipendium, über das große Thema der Inklusion, bis hin zur Diskussion um eine bundesweite Studierendenvertretung.
Unser stellvertretender Bundesvorsitzender für Programmatik, Lukas TILTMANN, berichtet:
Der BFA hat zwei Anträge der Liberalen Hochschulgruppen angenommen und wird diese mit der Empfehlung zur Zustimmung an den Bundesvorstand der Freien Demokraten weiterleiten.
Der erste Antrag beschäftigte sich mit möglichen Bewerbungsgebühren an staatlichen Universitäten. Die Liberalen Hochschulgruppen sprechen sich zwar für einen vermehrten Einsatz von fairen Zulassungstest und gegen die Studienplatzvergabe im Sinne des NC aus, lehnen es aber ab die, für die Tests anfallenden Kosten, auf die Bewerberinnen und Bewerber zu übertragen. Da sich die meisten angehenden Studierenden an mehreren Universitäten bewerben, würde eine solche Erhebung von Bewerbungsgebühren zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führen. Für die Liberalen Hochschulgruppen ist klar: Die Vergabe der Studienplätze darf sich nicht am Geldbeutel der Eltern orientieren. Wir brauchen faire und leistungsgerechte Zugangsbeschränkungen und keine finanziellen Hürden. Diese Einschätzung teilte auch der BFA und nahm den Antrag mit großer Mehrheit an.
Der zweite Antrag beschäftigte sich mit der Diskussion um eine bundesweite, direkt gewählte Studierendenvertretung. Die Liberalen Hochschulgruppen mahnen an, dass eine bundesweit agierende Studierendenvertretungen einer demokratischen Legitimation nicht gerecht werden würde. Die niedrige Wahlbeteiligung an Wahlen der studentischen Selbstverwaltungen vor Ort zeigen, dass ein solches bundesweites Modell große demokratische Schwierigkeiten mit sich brächten. Ferner sind bundesweite Studierendenvertretungen im aktuellen Bildungsföderalismus nicht zielführend. Die hochschulrelevanten, gesetzgeberischen Maßnahmen werden auf der Länderebene beschlossen. Die Diskussion über eine allgemeine, bundesweite Studierendenvertretung verfehlt daher die Thematik. Folglich müsse man hier zuerst über direkt gewählte, studentische Landesvertretungen diskutieren. Die agierenden Landesastenkonferenzen können dabei nicht als Beispiel für eine allgemeine Landesvertretung angesehen werden, da ihnen die direkte Legitimation der Studierenden fehlt. Der BFA unterstützte die Liberalen Hochschulgruppen in ihrer Argumentation und nahm den eingebrachten Antrag an.
Bundesfachausschüsse sind wichtige programmatische Gremien der Freien Demokraten. Die intensiven und detaillierten Diskussionen im BFA Bildung, Forschung und Entwicklung ermöglicht es der Partei ein breites programmatisches Fundament zu bildungspolitisch relevanten Themen aufzustellen. Die Liberalen Hochschulgruppen sind der hochschulpolitische Ansprechpartner der Freien Demokraten und bringen sich in die innerparteiliche Diskussion ein, bringen Anträge auf Parteitagen ein und gestalten die bildungspolitische Debatte in Deutschland mit.