Die Aussage der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, wonach die strikte Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung überholt sei, greift eine Debatte auf, die an deutschen Hochschulen seit Jahren geführt wird. Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) begrüßt diesen klaren Vorstoß. 

Bisher wurde zwischen ziviler und militärischer Nutzung von Technologien klar unterschieden. Diese Trennlinie lässt sich jedoch angesichts moderner Forschungsrealitäten kaum noch aufrechterhalten. Insbesondere in der Raumfahrt, aber auch in der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Materialforschung oder der Energieforschung zeigt sich, dass viele Innovationen sogenannte Dual-Use-Potenziale besitzen.  

„Die Realität moderner Forschung ist technologieoffen und interdisziplinär. Wer heute noch glaubt, Innovation ließe sich entlang starrer Nutzungskategorien regulieren, verkennt die wissenschaftliche Praxis und schwächt den Forschungsstandort Deutschland“, erklärt Charles Lübcke, Bundesvorsitzender der Liberalen Hochschulgruppen.

„Die Realität moderner Forschung ist technologieoffen und interdisziplinär. Wer heute noch glaubt, Innovation ließe sich entlang starrer Nutzungskategorien regulieren, verkennt die wissenschaftliche Praxis und schwächt den Forschungsstandort Deutschland“ – CHarles Lübcke, Bundesvorsitzender

Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen pauschale Zivilklauseln an Hochschulen ausdrücklich ab. Solche Klauseln, die Forschung grundsätzlich auf rein zivile Zwecke beschränken sollen, greifen aus Sicht der LHG zu kurz. Sie verhindern nicht nur wichtige Kooperationen, sondern beschneiden auch die Freiheit von Forschung und Lehre. 

Statt pauschaler Verbote setzt der Bundesverband auf die Ethikräte an den Hochschulen. Diese sollen in die Lage versetzt werden, sensible oder umstrittene Forschungsprojekte objektiv und einzelfallbezogen zu bewerten. So kann gewährleistet werden, dass ethische, gesellschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte angemessen berücksichtigt werden, ohne Innovation grundsätzlich zu blockieren.

„Fortschritt braucht Verantwortung, aber Verantwortung braucht Augenmaß. Eine allgemeine Zivilklausel ersetzt keine ethische Abwägung, sie verhindert sie“ – Charles Lübcke, Bundesvorsitzender

„Fortschritt braucht Verantwortung, aber Verantwortung braucht Augenmaß. Eine allgemeine Zivilklausel ersetzt keine ethische Abwägung, sie verhindert sie“, so Lübcke weiter. „Wir vertrauen auf die Kompetenz der Hochschulen und ihrer Ethikgremien, über konkrete Projekte zu entscheiden, statt Forschung von vornherein ideologisch zu begrenzen.“ 

Auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsforschung spricht sich der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen für Offenheit aus. Die Kooperation zwischen Hochschulen und Militär kann neue wissenschaftliche Impulse setzen, technologische Entwicklungen beschleunigen und zugleich zur Sicherheit einer freiheitlichen Gesellschaft beitragen. Dabei ist für die LHG entscheidend, dass diese Zusammenarbeit transparent erfolgt und im Einklang mit wissenschaftlichen Standards steht. 

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