Der LHG fordert die Aufgabe des Sonderstatus der Bundeswehrhochschulen und ihre Öffnung für alle Studierwilligen. Dabei kann durchaus der an den Bundeswehrhochschulen übliche Trimester-Rhythmus beibehalten werden.
Nach Ansicht des LHG ist ein Gesamtkonzept für die Bundeswehrhochschulen anzustreben, in dem
- es keine Verpflichtung für studentische Zeitsoldaten gibt, an einer Bundeswehrhochschule zu studieren;
- es keine Verpflichtung für sie gibt, beim Besuch einer regulären Hochschule Uniform zu tragen;
- die Bundeswehrhochschulen von allen Interessierten normal besucht werden können.