Am 10.10.22 wollen wir gemeinsam mit einem Aktionstag zum Tag der psychischen Gesundheit auf genau diese aufmerksam machen.

Ausgangslage

Immer mehr Studierende sind von einer psychischen Erkrankung betroffen. Bereits vor der Corona-Krise waren es 1/6 der Studierenden; während der Krise hat sich die Situation deutlich verschärft, nicht zuletzt aufgrund der Einsamkeit vieler Studierender, die ohne jegliche Aussicht auf Verbesserung monatelang alleine in einer Wohnung waren. Der Themenkomplex „Mentale Gesundheit“ ist immer noch von einem starken Stigma umgeben, was sowohl das Annehmen von Hilfe erschwert als auch die Bereitstellung von Nachteilsausgleichen beeinflusst. Psychische Erkrankungen werden nicht mit physischen Erkrankungen in der Wahrnehmung von Barrieren gleichgesetzt, sondern als Schwäche angesehen, an der der Betroffene Schuld ist, nicht als solche, an der der Betroffene ohne eigenes Zutun leidet.

Unsere Forderungen

Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Entstigmatisierung dieser Erkrankungen durch Schulungen des Hochschulpersonals und eine vereinfachte Zugänglichkeit der Angebote, die die Hochschule für betroffene Personen hat. Diese sollen zusätzlich verstärkt beworben werden. Zudem fordern wir zweckgebundene Hilfen für Hochschulen um eine psychotherapeutische Ambulanz aufzubauen. Darin sollen unter anderem Psychologen und Sozialarbeiter eingestellt werden. Nach einem ersten Gespräch soll für die Studierenden die sich in einer akuten Krisensituation befinden Hilfe bei der Suche eines Therapieplatzes angeboten werden. Die Angebote sollen in Präsenz und digital angeboten werden. Eine psychische Erkrankung sollte genauso wie physische Erkrankungen mit Nachteilsausgleichen berücksichtigt werden. Für die Erteilung des Nachteilsausgleich fallen dieselben Kriterien an, allerdings kann der Arzt durch einen Mitarbeiter einer psychotherapeutischen Ambulanz ersetzt werden. Der kurzfristige Rücktritt von Prüfungsleistungen sollte ermöglicht werden. Nicht alle Studierenden können in Vollzeit studieren. Trotzdem sollten diejenigen, die begründet einen Teilzeitstudiengang studieren, ebenfalls in der für sie vorgesehenen Regelstudienzeit BAföG erhalten. Die Grenze der Förderunfähigkeit soll von 3 auf 6 Monate angehoben werden (danach greift ALG II). Um den enormen Leistungsdruck an Hochschulen abzuschwächen, soll die Förderhöchstdauer auf Regelstudienzeit plus zwei Semester angehoben werden. Urlaubssemester müssen ohne Begründung genommen werden können.