Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit auf, unverzüglich Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der „Arzt im Praktikum“ (AiP) für einen anrechenbaren Zeitraum bis zu sechs Monaten auch an geeigneten Ausbildungsplätzen in der DDR abgeleistet werden kann. Die Vergütung für diesen Zeitraum soll vom BMFFG in Westwährung und nach bundesdeutschen AiP-Tarif getragen werden.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen erklärt sich bereit, die Vermittlung von AiP-Stellen zu übernehmen.

Dieser Vorschlag ändert nichts an unserer prinzipiellen Ablehnung des AiP, da dieser nur unwesentlich zur Verbesserung der praktischen Ausbildung dient. Solange nicht bessere Formen des Praxisunterrichts eingeführt werden, halten wir aber Verbesserungen im Rahmen des bestehenden AiP für sinnvoll.