Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen erkennt die Notwendigkeit, die Ausgestaltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu überdenken.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen sieht das BAföG als eine wichtige und notwendige Quelle der Studienfinanzierung an. Als Sozialgesetz ist es die Aufgabe des BAföG, Schulabgängern:

  • eine Ausbildung entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten zu ermöglichen,
  • zu gleichen Startchancen in einer von Wettbewerb geprägten Gesellschaft zu verhelfen,
  • ihnen durch Schaffung von Bildungszugang Mitwirkungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft zu eröffnen.

Ein Staat der diese wichtige Aufgabe erkannt hat und sich als vornehmliches Ziel zu eigen macht, darf die entstehende finanzielle Belastung nicht allein auf die Familien oder auf frühzeitige Verschuldung der Individuen abwälzen. Das BAföG als Mittel zum Zugang der Kinder bildungsferner Schichten zum Hochschulstudium nimmt somit eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Wettbewerb und sozialem Ausgleich ein.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert mittelfristig eine weitreichende Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Ausbildungsförderung in Deutschland. Mit Schönheitskorrekturen und unreflektiertem Herumdoktern an bestehenden Regelungen ist weder den jungen Menschen noch der Zielsetzung einer besseren Bildungsförderung geholfen. Folgende Sofortmaßnahmen sind jedoch unverzüglich durchzuführen:

  1. Pauschaler Kinderbetreuungszuschlag
    Vor dem Hintergrund des massiven Geburtenrückganges in Deutschland, ist es besonders wichtig, die frühe Familiengründung auch bei Akademikern besser zu fördern. Ein pauschaler Zuschlag zum Bedarfssatz ist somit unbedingt notwendig. Der Zuschlag muss allerdings mehr leisten, als durch die Einführung des Elterngeldes entstandene Nachteile teilweise zu kompensieren und darf auch nicht zu Verschlechterungen in anderen Bereichen, z.B. bei der Ausgestaltung der Rückzahlungsmodalitäten führen.
  2. Förderung von Auslandsaufenthalten
    Diese Förderung muss auch deutschen Studenten im Ausland zustehen und zwar ab dem ersten Semester; bei steigender und politisch gewollter Internationalisierung hat eine Orientierungsphase keinerlei Berechtigung. Auch ausländische Praktikaphasen sind wirtschaftlich und wissenschaftlich sinnvoll und von dieser Förderung abzudecken. Dabei muss es unbedeutend sein, ob der Auslandsaufenthalt innerhalb oder außerhalb der Grenzen der Europäischen Union stattfindet.
  3. Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
    Obwohl in anderen Bereichen Transferleistungen regelmäßig, zumindest im Bereich des üblichen Inflationsausgleiches, angepasst wurden, wurde eine Erhöhung der BAföG-Sätze in den letzten fünf Jahren nicht angegangen. In den letzten Jahren haben sich die Lebenshaltungskosten gerade für Studierende stark erhöht. Zudem sind die BAföG-Empfänger inzwischen von steigende Verwaltungsgebühren und Studienbeiträgen betroffen. Damit das BAföG seine ursprüngliche Funktion nicht vollständig verliert ist daher eine sofortige und künftig eine regelmäßige Erhöhung der Bedarfsätze und Freibeträge unbedingt erforderlich.
  4. Ausweitung des Empfängerkreises
    Die Einkommensgrenze der Eltern, ab welcher Ausbildungsförderung gezahlt wird muss so modifiziert, d.h. abgesenkt werden, dass mehr Studierende Anspruch auf die Förderung nach BAföG haben. Weiterhin muss eine gerechtere Abstufung der Einkommensgrenzen vorgenommen werden. Dabei muss auf eine starke Vereinfachung der bisherigen Verregelungen besonders Wert gelegt werden.