Der LHG fordert die Aufgabe des Sonderstatus der Bundeswehrhochschulen und ihre Öffnung für alle Studierwilligen. Dabei kann durchaus der an den Bundeswehrhochschulen übliche Trimester-Rhythmus beibehalten werden.

Nach Ansicht des LHG ist ein Gesamtkonzept für die Bundeswehrhochschulen anzustreben, in dem

  • es keine Verpflichtung für studentische Zeitsoldaten gibt, an einer Bundeswehrhochschule zu studieren;
  • es keine Verpflichtung für sie gibt, beim Besuch einer regulären Hochschule Uniform zu tragen;
  • die Bundeswehrhochschulen von allen Interessierten normal besucht werden können.