Angesichts der ab 1.1.1993 vorgeschlagenen vollkommenen Freizügigkeit für Personen, Waren und Dienstleistungen in der EG und den daraus folgenden neuen Anforderungsprofilen an den akademischen Nachwuchs fordert der LHG das Bundesbildungsministerium auf, durch massive Erhöhung der finanziellen Mittel dafür Sorge zu tragen, dass das ERASMUS-Programm in naher Zukunft so ausgeweitet wird, dass es den Experimentiercharakter verliert, damit ein Aufenthalt im innereuropäischen Ausland eher Regel denn Ausnahme für den bundesdeutschen Studierenden darstellt.

Des Weiteren müssen alle bürokratischen Hindernisse in Bezug auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die dem Austausch entgegenstehen, beseitigt werden.

Die Westdeutsche Rektorenkonferenz wird aufgefordert, durch interuniversitäre Abkommen und Abbau von Immatrikulationserschwernissen darauf hinzuwirken, dass ein Aufenthalt im innereuropäischen Ausland eher Regel denn Ausnahme für den bundesdeutschen Studierenden darstellt.

In diesem Zusammenhang wird die Kultusministerkonferenz aufgefordert, durch angemessene finanzielle und personelle Ausstattung der Universitäten das Fundament für sprachpraktische Kurse an den Universitäten zu schaffen. Gerade im Hinblick auf den o.a. offenen, gemeinsamen Markt ist es unabdingbar für die deutschen Studierenden, mit überdurchschnittlichen Sprachkenntnissen auftreten zu können.

In Ergänzung zu dem o.a. Antrag wird der Bundesvorstand des LHG aufgefordert, mit liberalen Studentenverbänden in Europa Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel gegenseitiger Kooperation und Unterstützung.