Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die gesetzgebenden Körperschaften der neu entstehenden Länder in der DDR auf, baldmöglichst nach ihrer Konstituierung Verfasste Studentenschaften an den Hochschulen ihres Landes gesetzlich einzurichten.

Zur wirksamen Interessenvertretung der Studenten an den Hochschulen und in der Gesellschaft hält der LHG die gesetzliche Absicherung repräsentativ zusammengesetzter und demokratisch legitimierter Studentenschaftsorgane bereits im Vorgriff auf zukünftige Landeshochschulgesetze für dringend erforderlich, nicht zuletzt, um die Mitwirkung an der Erarbeitung solcher Hochschulgesetze zu gewährleisten.

In den Verfassten Studentenschaften, wie sie derzeit in neun von elf Bundesländern eingerichtet sind ‑ rechtsfähigen Teilkörperschaften mit Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden sowie Satzungshoheit, Haushalts und Geschäftsführungsautonomie (bei Rechtsaufsicht durch die Hochschulen oder die Landesregierung) ‑ sieht der LH(; ein bewährtes Modell studentischer Interessenvertretung.

Der Verfassten Studentenschaft muss das Recht zur umfassenden politischen Vertretung studentischer Belange zugestanden werden. Dabei sind hochschulpolitische Themen sowie die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Studenten auch im Zusammenhang allgemeinerer gesellschaftspolitischer Fragestellungen zu betrachten.

Für die Organisation der Studentenschaften sind die allgemeinen Grundsätze repräsentativer und pluralistischer Demokratie gesetzlich festzuschreiben. Als Organe der Studentenschaft sind festzuschreiben

  • ein durch allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen repräsentativ zusammengesetztes beschlussfassendes Organ (Studentenparlament) mit parlamentarischer Arbeitsweise (Mehrheitsentscheidung und Minderheitenschutz),
  • ein ausführendes Organ (Allgemeiner Studentenausschuss), das vom Parlament durch Mehrheitsentscheidung gewählt wird und voller parlamentarischer Kontrolle unterliegt,
  • ein unabhängiges Schiedsgericht zur inneren, vorgerichtlichen Schlichtung von Streitfragen, in dem alle stimmenmäßig relevanten parlamentarischen Gruppierungen proportional angemessen vertreten sind. Die Möglichkeit einer fachlichen oder regionalen Gliederung der Studentenschaft soll in den Studentenschaftsgesetzen vorgesehen werden. Auf solche Untergliederungen sollen die obigen Grundsätze soweit möglich entsprechend angewendet werden.Die gesetzgebenden Körperschaften der Länder Baden‑Württemberg und Bayern fordert der LHG erneut auf, in ihren Hochschulgesetzen die Verfaßte Studentenschaft wieder einzurichten. Im derzeitigen Fehlen dieses Instituts sieht der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen ein inakzeptables Defizit an politischem Pluralismus in unserer Gesellschaft. An Bundestag und Bundesrat appelliert der LHG erneut, durch Novellierung des Hochschulrahmengesetzes die Verfaßte Studentenschaft an den Hochschulen aller Bundesländer verpflichtend festzuschreiben sowie eine demokratisch legitimierte und repräsentativ zusammengesetzte studentische Interessenvertretung auf Bundesebene einzurichten.