Der LHG fordert die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an den Hochschulen, da es hier teilweise zu schwerwiegenden Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden kommt. Der LHG fordert eine Überprüfung der Hochschulstatistik auf eine Kompatibilität mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.