Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) fordert Bund, Länder und Hochschulen auf, das Angebot an Studienplätzen der tatsächlichen Nachfrage anzupassen. Eine planwirtschaftliche Reglementierung anhand vermeintlicher Bedarfskriterien lehnen wir ab.

Eine individuelle Bewerbung bei den einzelnen Hochschulen ist einer bürokratischen Zuweisung an die Hochschulorte vorzuziehen. Bei der Vergabe der Studienplätze sind die individuellen Fertigkeiten und Neigungen der einzelnen Bewerber angemessen zu berücksichtigen.

Um dieses zu gewährleisten, befürwortet der LHG, die den Hochschulen verfügbaren Auswahlkriterien auszuweiten. Dies bedeutet, dass z.B. neben der allgemeinen Abiturnote auch der Schnitt aus bestimmten Fächern zulassungsrelevant sein kann. Zudem kann in Testverfahren nach eigenen Vorstellungen der Hochschule die Eignung zum Studium festgestellt werden, wobei die Methodenfähigkeit eher zu prüfen ist als inhaltliches Wissen. Persönliche Auswahlgespräche bilden eine weitere Möglichkeit der Auswahl von Studierenden. Personen mit gleichwertigen Abschlüssen sollen auch gleich behandelt werden. Bewerber mit zwingenden persönlichen und fachlichen Gründen sind angemessen zu berücksichtigen. Die sinnvolle Nutzung der genannten Auswahlkriterien ist dadurch zu gewährleisten, dass vergleichende Informationsmöglichkeiten wie Ranking-Listen regelmäßig veröffentlicht werden. Diese müssen die nötige Transparenz über studienrelevante Daten schaffen. Bewerber, die bei dem direkten Bewerbungsverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, werden über ein zentrales Verfahren an Hochschulorte mit unbesetzten Studienplätzen verteilt.