Forderungen an eine Novelle des HRGs
Deregulierung
Die umfassenden Regelungen des HRG lassen weder dem Landesgesetzgeber beim Landeshochschulgesetz noch der Hochschule bei der Grundordnung besondere Freiräume. Diese Freiräume sind aber nötig, um in Zukunft
- verschiedene Formen der Hochschulorganisation zuzulassen, die ein effizientes Hochschulmanagement gestatten
- Wettbewerb im Bereich der Lehre induzieren zu können
- die Zuständigkeit der Länderministerien für die Genehmigung der Prüfungsordnungen abzuschwächen
Zu diesem Zwecke muss das HRG wesentlich abgespeckt werden.
Studentische Mitbestimmung
Die studentische Mitbestimmung an den Hochschulen ist mit § 41 HRG nur unbefriedigend geregelt. Diese muss im Sinne einer Rückbesinnung auf die Lehre und einer demokratisch selbstverwalteten Hochschule entscheidend verbessert werden. Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) appelliert an die KMK, hier eine Entschließung zu verabschieden.
Wesentlich fehlt im § 41 HRG ebenso eine studentische Vertretung auf Bundesebene. Wegen der enormen politischen und ökonomischen Relevanz der Studierenden kann die Bundesrepublik nicht auf eine demokratisch und repräsentativ besetzte Studierendenvertretung auf Bundesebene verzichten.