Der LHG bekennt sich zu einem umfassenden Wettbewerb im Hochschulbereich. Wettbewerb braucht Regeln: Daher fordern wir die nachfolgenden Wettbewerbsbedingungen für Hochschulen in freier Trägerschaft.

  1. Hochschulen in freier Trägerschaft bedürfen keiner staatlichen Genehmigung. Ihre Errichtung ist frei; sie geschieht wissenschaftlich und wirtschaftlich auf eigenes Risiko ihres Trägers.
  2. Der gesetzliche Schutz der Bezeichnungen Universität, Hochschule und Fachhochschule darf nicht weiterhin wie ein staatlicher Genehmigungsvorbehalt ausgestaltet sein; er ist so zu ändern, dass es für Hochschulen in freier Trägerschaft möglich wird, mit ihrem Namen in verkehrsüblicher Weise ihren wahren Charakter zum Ausdruck zu bringen.
  3. Die freie Trägerschaft ist im Namen oder in einem ständig geführten Namenszusatz der Hochschule zum Ausdruck zu bringen, um eine Verwechslung mit staatlichen Hochschulen auszuschließen.
  4. Hochschulen in freier Trägerschaft, die Gewähr dafür bieten, den entsprechenden  staatlichen Hochschulen auf Dauer wissenschaftlich gleichwertig zu sein, ist der Status der staatlichen Anerkennung zu verleihen; damit erhält die Hochschule in freier Trägerschaft das Recht, Zeugnisse zu erteilen, welche die gleichen Berechtigungen verleihen wie die der staatlichen Hochschulen. Sie dürfen durch die näheren Bedingungen der staatlichen Anerkennung nicht in die Gleichartigkeit mit staatlichen Hochschulen gedrängt werden. Diese Hochschulen können die Anerkennung im Namenszusatz kenntlich machen. Die Kenntlichmachungspflicht nicht anerkannter Hochschulen entfällt.
  5. Hochschulen in freier Trägerschaft, die staatlich anerkannt sind, erhalten staatliche Zuschüsse, wenn sie eine Selektion der Studierenden nach den Besitzverhältnissen der Eltern vermeiden. Diese Hochschulen brauchen einen Rechtsanspruch auf eine gesetzlich geregelte Finanzhilfe. Bei der Ausgestaltung soll sich das Land an den Vollkosten eines Studienplatzes an den staatlichen Hochschulen und an einer vergleichbaren Grundausstattung für die Forschung orientieren.