Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert eine umfassende Neuregelung der sozialen Absicherung der Studierenden im wandelnden Hochschulumfeld. Die Studentenwerke in ihrer heutigen Ausgestaltung sind sozialbürokratische Monstren aus einer anderen Zeit. Die Studierenden brauchen keine behördenähnliche Anstalt, die vorgibt, das soziale Gewissen für die Studierenden in der Gesellschaft zu sein. Im Rahmen einer Neuorganisation der Hochschulen müssen die Aufgaben der Studentenwerke in das Gesamtangebot der Hochschulen fallen.

Soziale Dienstleistungen für Studierende bestimmen die Attraktivität der Hochschulen entscheidend mit. Im zunehmenden Wettbewerb der Hochschulen um Studierende und stärkerer Profilbildung nicht nur in fachlicher Hinsicht werden die Hochschulen weit mehr als bisher an umfassenden Serviceleistungen für Studierende interessiert sein. Zukünftig sollen sie als Verantwortliche für soziale Dienstleistungen einen vielfach stärkeren Einfluss nehmen und sowohl finanziell als auch strategisch eigene Schwerpunkte setzen.

Voraussetzung für die Neustrukturierung ist die vollständige Autonomie der Hochschulen und der Übergang von der planwirtschaftlichen Objektförderung zur Subjektförderung der Studierenden selbst. Das Selbstverständnis der Hochschulen muss sich dahingehend ändern, dass sich die Hochschulen als Teilnehmer im Wettbewerb um Studierende wahrnehmen.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert deshalb:

  • Abschaffung der Studentenwerke in ihrer heutigen Form. Die Verfügungsgewalt über die Liegenschaften fällt an die Hochschule bzw. wird an die Hochschulen vom Land übertragen.
  • Studentenwerke können als Marktteilnehmer weiterhin Mensen und Wohnheime anbieten aber ohne staatliche und studentische Subventionen. Studierende erhalten die finanziellen Mittel, um Marktpreise zu zahlen (Subjekt- statt Objektförderung)
  • Die Hochschulen entscheiden im Zusammenhang mit einer Profilbildung, welche sozialen Leistungen an der Hochschule vor Ort angeboten werden und welche Finanzmittel aus dem Budget der Hochschule für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Diese Serviceleistungen (bspw. Psychosoziale und Studienberatung/Kulturförderung, aber auch Wohnen/ Essen) können ausgeschrieben oder selbst übernommen werden.
  • Semesterticketverhandlungen und weitere Dienstleistungen sowie Rechts-, Sozial-, BaföG- und Auslandsberatung sollen primär in den Aufgabenbereich studentischer Selbstverwaltung fallen
  • Die Ämter für Ausbildungsförderung werden in die außeruniversitäre Verwaltung ausgegliedert