Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland zur Vertretung studentischer Interessen auf Bundesebene.
Entsprechend der Verfassten Studentenschaft an den einzelnen Hochschulen ist diese Organisationsform am ehesten geeignet, eine breite Repräsentanz aller Studierenden und die innere demokratische Struktur einer solchen Interessenvertretung zu gewährleisten. Zudem sichert eine öffentlich-rechtliche Verankerung die Befugnisse die zu einer wirksamen Wahrnehmung studentischer Interessen im pluralistischen System der Bundesrepublik Deutschland – insbesondere gegenüber staatlichen Organen – erforderlich sind, sowie eine ausreichende Finanzierung der Organisation und ihrer Arbeit.
Dieser studentischen Interessenvertretung sind Satzungshoheit, Beitrags- und Finanzautonomie sowie das Recht zur umfassenden politischen Vertretung studentischer Interessen zuzuerkennen. Dabei sind studentische und hochschulpolitische Belange auch im Zusammenhang allgemeinerer gesellschaftspolitischer Fragestellungen zu betrachten. Insbesondere verlangt der LHG für die studentische Interessenvertretung das Recht auf umfassende Mitwirkung bei allen legislativen, exekutiven und administrativen Akten der Hochschulpolitik, u.a. Anhörungsrecht bei allen die Hochschulen und die Studierenden betreffenden Fragen im Bundestag und in dessen Ausschüssen sowie in den jeweiligen Ministerien.
Der Aufbau dieser studentischen Interessenvertretung entspricht den Grundsätzen parlamentarischer Demokratie: Alle Organe müssen demokratisch legitimiert und repräsentativ zusammengesetzt sein.
Als Organe sind vorzusehen:
- der Bundesstudententag als beschlussfassendes Organ; Präsidium, Ausschüsse und Wahlausschuss des Bundesstudententages werden proportional nach der Stärke der Fraktionen besetzt; im Rechnungsprüfungsausschuss haben die oppositionellen Fraktionen die Mehrheit. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden nach einem parlamentarisch üblichen Zugreifverfahren besetzt. Die Arbeit im Bundesstudententag vollzieht sich nach den Regeln von Mehrheitsentscheidung und Minderheitenschutz;
- der Sprecherrat als ausführendes Organ (vom Bundesstudententag mit Mehrheit zu wählen; bei der Kontrolle des Sprecherrats durch den Bundesstudententag sind weitgehende Minderheitenrechte zu sichern);
- ein unabhängiges Schiedsgericht als vorgerichtliche Schlichtungsinstanz (zu besetzen nach dem aktuellen Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundesstudententag). Zur Rückbindung der Entscheidungen der Organe an die Studentenschaft der einzelnen Hochschulen, soweit diese Aufgabe nicht durch die Arbeit der politischen Hochschulgruppen erfüllt wird, ist eine umfassende Informationspflicht gegenüber den Allgemeinen Studentenausschüssen sowie Rede- und Antragsrecht von AStA-Vertretern auf den Sitzungen des Bundesstudententages vorzusehen. Für das beschlussfassende Organ, den Bundesstudententag, muß ein Repräsentationsverfahren gelten, das eine proportional angemessene Berücksichtigung aller zahlenmäßig relevanten Gruppierungen in der deutschen Studentenschaft garantiert.
Im einzelnen sind folgende Kriterien anzulegen:
- In das Repräsentationsverfahren muss jede Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland einbezogen sein;
- die Repräsentanz der einzelnen Hochschule soll nach der Zahl der an ihr zu repräsentativen studentischen Gremien abgegebenen Stimmen bemessen sein;
- eine effektive Arbeit des Bundesstudententages darf nicht durch eine zu hohe Mitgliederzahl von vornherein unmöglich gemacht werden (maximal 150 Mitglieder);
- die Kosten des Wahlverfahrens müssen in einem angemessen Verhältnis zum gesamten Haushalt stehen.
Der LHG befürwortet demzufolge eine Wahl des Bundesstudententages in Verbindung mit den Wahlen zu den örtlichen Studentenparlamenten (bzw. entsprechend repräsentativen Vertretungen), und zwar in einem Verhältniswahlsystem mit Bundeslisten oder verbundenen Landeslisten.
Der LHG fordert Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer bundesweiten studentischen Interessenvertretung auf öffentlich rechtlicher Basis einzuleiten. Sollten die Vereinigten Deutschen Studentenschaften sich während der Dauer dieses Verfahrens zu einer studentischen Interessenvertretung nach den oben genannten Kriterien von demokratischer Repräsentation und Legitimation reformieren und eine Initiative von Regierung und Parlament dadurch erübrigen, wird der LHG darauf hinwirken, dass diese reformierte studentische Organisation zur Wahrnehmung studentischer Interessen auf Bundesebene eine öffentlich-rechtliche Verankerung erhält.