Geeignete Form studentischer Selbstverwaltung an den Hochschulen ist für den LHG eine demokratisch aufgebaute Verfaßte Studentenschaft in allen Bundesländern und auf allen Ebenen. Die Verfaßte Studentenschaft nimmt die Interessen ihrer Mitglieder als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden einer Hochschule wahr.

Der Verfaßten Studentenschaft müssen Satzungshoheit, Haushaltsrecht und Finanzhoheit sowie das Recht zur umfassenden politischen Vertretung studentischer Interessen gesetzlich zugestanden werden.

Dabei kann die Finanzhoheit jedoch dadurch begrenzt werden, daß der Beitrag für die verfaßte Studentenschaft einen bestimmten Prozentsatz des BAföG-Höchstsatzes nicht überschreiten darf. Der organisatorische Aufbau der verfaßten Studentenschaft muß den Prinzipien einer parlamentarisch-repräsentativen Vertretung, gegenseitiger Kontrolle der verschiedenen Organe sowie den Forderungen des Minderheitenschutzes und eines inneren Pluralismus genügen.

Der LHG fordert die gesetzgebenden Körperschaften in Baden-Württemberg und Bayern auf, die Landeshochschulgesetze unverzüglich dahingehend zu novellieren, daß an den Hochschulen dieser Länder die Verfaßte Studierendenschaft mit Satzungshoheit, Haushaltsrecht und Finanzhoheit sowie dem Recht auf umfassende politische Vertretung studentischer Interessen eingeführt wird.