Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Wahl des beschlussfassenden Organs einer bundesweiten studentischen Interessenvertretung nach einem Verhältniswahlsystem mit Bundeslisten oder verbundenen Landeslisten, und zwar in Verbindung mit den Wahlen zu den örtlichen Studentenparlamenten (bzw. entsprechend repräsentativen Vertretungen).

Um ein Höchstmaß an pluralistischer Repräsentativität und demokratischer Legitimation mit vertretbarem organisatorischem und finanziellem Aufwand zu gewährleisten, schlägt der LHG die Wahl dieses Bundesstudententages durch ein Wahlkollegium vor, das gemäß der Zusammensetzung der genannten örtlichen Gremien gebildet ist.

In diesem Wahlkollegium ist neben einem Grundmandat für jede Hochschule jeweils ein Mandat für eine festgelegte Zahl von abgegebenen Stimmen bei den örtlichen Studentenparlamentswahlen zu vergeben und auf die Listen gemäß ihrem jeweiligen Wahlergebnis zu verteilen. Um eine repräsentative Vertretung zu gewährleisten, hält der LHG einen Schlüssel von einem Mandat im Wahlkollegium pro 250 abgegebene Stimmen für geeignet.

Das Wahlkollegium beschickt den Bundesstudententag durch Briefwahl nach Bundeslisten oder verbundenen Landeslisten. Die Mitgliedschaft in Wahlkollegium und Bundesstudententag ist nach objektiven und rechtlich überprüfbaren Kriterien zu regeln.