Wenn der Staat zur Kettenbefristung greift
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt seit 2007 die Anstellungs- und Befristungspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen für das wissenschaftliche Personal. Das selbsterklärte Ziel, die „Innovationskraft des Wissenschaftssystems zu fördern“, was durch eine Rotation des wissenschaftlichen Personals ermöglicht werden soll, führt in der Realität zu Befristungen und Unsicherheiten der Verlängerungen für die Beschäftigten. Dabei sind es gerade […]