Zum SoSe 2017 starten wir unsere Kampagne, welche die chronische Unterfinanzierung des Hochschulsystems und deren Folgen thematisiert!
Obwohl die Studierendenzahlen stetig steigen, bleibt ein adäquater Ausbau der Hochschulstrukturen aus. In die Jahre gekommene und defekte Hochschuleinrichtung wird nicht, oder nur zögerlich erneuert. Investitionen in die Zukunft (z.B. Laborausstattung, IT-Infrastruktur, Digitalisierung) werden nicht getätigt. Unsere Hochschulen bleiben so einen ewige Baustelle.
Laut einer Untersuchung des Instituts für Hochschulentwicklung (HIS-HE, 2016) beträgt das prognostizierte Finanzierungsdefizit bis 2025 inklusive des seit 2008 entstandenen Sanierungsstaus gegenüber den geplanten Mitteln für den Bestandserhalt der Hochschulgebäude (ohne Universitätsklinika) zwischen 20 Mrd. Euro und 35 Mrd. Euro. Die Hochschullandschaft ist chronisch unterfinanziert und es zeichnet sich nicht ab, dass diese Fehlentwicklung in Kürze behoben wird.
Dieser Zustand ist für uns als Liberale Hochschulgruppen nicht tragbar. Seit vielen Jahren warnen wir vor dieser Fehlentwicklung und möchten angesichts der akuten Lage unsere Lösungsmodelle vorschlagen!
Unsere Lösungen
1) Umfassende Grundfinanzierung
Unsere Hochschulen brauchen eine solide Grundfinanzierung, mit der sie dauerhaft planen können. Damit Anreize für den quantitativen und qualitativen Steigerung der Studienqualität geschaffen werden werden, soll die anteilige Grundfinanzierung der Hochschule unmittelbar an die Studierenden gekoppelt werden. Um dies zu gewährleisten, forciert der LHG das Konzept ‚Geld folgt Studierender (Gefos)‘. Das Konzept sieht dafür einen länderübergreifenden Ausgleichsmechanismus vor, der von allen Bundesländern nach dem Königssteiner Schlüssel finanziert wird. Die Höhe der Grundfinanzierung wird dabei pro Studierender abhängig vom Studiengang bestimmt. Die Bundesländer handeln für jede Studienfachrichtung einen sogenannten Clusterpreis aus, der eine Grundfinanzierung des jeweiligen Studiums darstellt. Der Clusterpreis umfasst dabei das Geld, das für die Durchführung der Lehre notwendig ist. Forschungsaufgaben sind von diesem Clusterpreis nicht gedeckt. Der Clusterpreis wird von den Ländern bis zum Ende eines jeden Studiums gezahlt. Dabei soll der Clusterpreis semesterweise abgerechnet werden, um eine exakte Kostendeckung zu ermöglichen und auf Studienortswechsel oder Studienabbrüche schnell und adäquat zu reagieren. Besonders wichtig wird die semesterweise Abrechnung bei dem Wechsel von einem Bachelorstudiengang in einen Masterstudiengang.
Das gleiche Prinzip soll auch bei Doppel-, Zweit- und Teilzeitstudiengängen angewandt werden.
Die Studienkosten für Bildungsausländer, also Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, sollen durch den Bund übernommen werden, wodurch für die Länder ein Anreiz geschaffen wird, die Internationalisierung ihrer Hochschulen voranzutreiben.
So passt sich die Grundfinanzierung flexibel dem Bedarf an. Kurzfristig regen wir an, dem Sanierungsstau mit einem gut ausgestatteten zeitlich-befristeten Hochschulbauprogramm zu begegnen.
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2) Nachgelagerte Sozialbeiträge
Der LHG setzt sich für die Einführung nachgelagerter Sozialbeiträge für das Studium ein. Mit den daraus zusätzlich generierten Geldern können weitere Investitionen in die Ausstattung der Hochschulen getätigt werden. Uns ist dabei wichtig, dass die Hochschulen selbst über die Einführung entscheiden sollen. Ebenfalls entscheiden sie selbstständig über die Höhe und Art der Beitragserhebung. Die Sozialbeiträge werden erst nach dem Studienabschluss und ab dem Erreichen des Durchschnittseinkommens fällig. Für die Liberalen Hochschulgruppen ist es elementar, dass die Sozialverträglichkeit durch die nachgelagerte Beitragserhebung gewährleistet ist. Die Sozialbeiträge werden unabhängig von den realen Kosten des Studiums erhoben. Die so eingezogenen Gelder müssen als zusätzliche Finanzierung verstanden werden. Keinesfalls dürfen die Bundesländer diese Mehreinahmen als Anlass sehen, sich aus der Grundfinanzierung zurückzuziehen. Über die Vergabe der Gelder wird in Kommissionen entschieden, in denen Studierende und Professoren im Verhältnis 2:1 vertreten sind. Die Gelder dürfen ausschließlich zur Verbesserung der Lehre ausgegeben werden. Die Verwendung der Mittel ist transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die nachgelagerten Sozialbeiträge führen zu drei wünschenswerten Entwicklungen:
- die Unterfinanzierung der Hochschulen wird bekämpft,
- die Hochschulen stehen im Wettbewerb um die Studierenden, deswegen müssen sie Ihnen ein möglichst gutes Studium anbieten
- die Studierenden werden teilweise an den Kosten ihres Studiums beteiligt. Das ist fair und gerecht. Es ist nicht erklärbar, dass die Krankenschwester mit ihren Steuern das kostenfreie Studium ihres späteren Chefarztes finanzieren soll. Durch den Charakter der Nachlagerung ist überdies die Sozialverträglichkeit garantiert.
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3) Ausbau des Hochschulsponsorings und der Drittmitteleinwerbung
Die Liberalen Hochschulgruppen wollen die Hochschulfinanzierung möglichst breit aufbauen. Neben der staatlichen Finanzierung und den Sozialbeiträgen gehört dazu auch die Drittmitteleinwerbung sowie das Hochschulsponsoring.
Drittmittel werden in der Regel von Forschern bei Unternehmen und Forschungsgesellschaften eingeworben und dienen der Finanzierung von Forschungsprojekten. Durch die Einwerbung von Drittmitteln können Forschungsgebäude saniert werden bzw. neue Forschungsausstattung finanziert werden. Dies kommt indirekt auch der Lehre eines jeden Studierenden zu Gute. Hochschulwerbung ist für uns ein legitimes Mittel zur Akquise von Kapital, welches zur Verbesserung von Infrastruktur und Studienbedingungen an den Universitäten und somit im Sinne der Studierenden verwendet werden kann. Unter Hochschulwerbung verstehen wir das gezielte Vermarkten von z.B. Außenwerbeflächen oder die Namensrechte von Hörsälen/Gebäuden. Die FAU Erlangen-Nürnberg hat so die Renovierung eines Hörsaals finanziert. Dieser trägt nun den Namen des Firmengründers Werner-von-Siemens. Eine gelungene Symbiose. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dadurch die Freiheit von Lehre und Forschung nicht beeinträchtigt wird.
Relevante Beschlüsse
Die Liberalen Hochschulgruppen befürworten eine Ausweitung der Hochschulwerbung