1. Präambel

Bildung ist Ländersache in Deutschland. Kaum ein anderes Thema wird von deutschen Bildungspolitikern so intensiv diskutiert wie das Kompetenzgerangel von Bund und Ländern im Bildungsbereich. Die Bundesländer wollen weiterhin die Hoheit über die Bildungspolitik behalten. Immer häufiger können sie diese aber im Hochschulbereich nicht ausreichend finanzieren. Sie rufen vermehrt nach finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung, die allerdings nur projektbezogen fördern darf. Dadurch entstehen eine Reihe von Förderprogrammen, Bund-Länderinitiativen, Finanzierungspakten und vor allem Mischfinanzierung. In vielen Bereichen der Hochschulpolitik sind Finanzierung und Entscheidungskompetenz nicht mehr klar einer politischen Ebene zuzuordnen und es ergibt sich ein komplexes Gewebe aus Finanzströmen und Gestaltungsanspruch. Diese Struktur sehen die Liberalen Hochschulgruppen als Innovationsbremse. Entscheidungen in der Hochschul- und Studienfinanzierung sind langwierig, weil häufig Bundestag und Bundesrat mitreden und die wechselnden Mehrheit und unterschiedlichen Interessen von Ländern und Bund zu langen Debatten und vielen halbgaren Kompromisslösungen führen.

Land oder Bund?

Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Entwirrung der Mischfinanzierung im Hochschulbereich. Ziel ist es nicht, ideologisch motiviert einer politischen Ebene pauschal alle Kompetenzen zuzuschreiben, sondern pragmatische Lösungs­vorschläge zu unterbreiten. Daher sprechen sich die Liberalen Hochschulgruppen dafür aus, die gestalterische Freiheit für den Bildungsbereich bei den Bundesländern zu belassen und das Kofinanzierungsverbot strikt ein- und beizubehalten. Mit dieser Freiheit geht allerdings auch die Finanzverantwortung einher. Wenn die Bundesländer für die Gestaltung von Hochschulen und Studiengängen Verantwortung übernehmen wollen, müssen sie sich auch dazu verpflichten, diese angemessen zu finanzieren. Die Entscheidung, ob ein Bundesland eher auf Qualität oder Quantität im Bereich des Studienangebotes Wert legt, muss es selbst treffen. Aber die Liberalen Hochschulgruppen fordern von den Ländern Haushaltsdisziplin statt Hilferufen nach Finanzspritzen vom Bund. Das Wettbewerbsprinzip im Föderalismus funktioniert nur, wenn Wettbewerbsnachteile nicht durch den Bund ausgeglichen werden.

2. Studienfinanzierung

Die Liberalen Hochschulgruppen sehen bei der Studienfinanzierung den Bund in der Pflicht. Alle Studierenden sollten unabhängig davon, in welchem Bundesland sie studieren, die gleichen Möglichkeiten zur Studienfinanzierung haben, weshalb der Bund in Zukunft alleine für die Ausgestaltung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die entsprechende Finanzierung zuständig sein sollte. Dadurch werden die Länder finanziell entlastet und eine BAföG-Reform ist ohne Verhandlungen mit dem Bundesrat möglich. Das BAföG ist die staatliche Grundfinanzierung im Ausbildungsbereich. Zusätzliche Angebote wie Stipendien können sowohl vom Bund (z.B. Deutschlandstipendium, etablierte Förderwerke) als auch von einzelnen Ländern angeboten werden. Hier sehen wir keine bürokratische Beeinflussung durch mehrere Stipendienprogramme. Des Weiteren befürworten die Liberalen Hochschulgruppen die Verhandlungen der Länder mit Studienkreditgebern wie der KfW, um für ihre Studierenden die bestmöglichen Kreditbedingungen zu erreichen.

3. Hochschulfinanzierung

Finanzierung der Lehre: Geld-folgt-Studierenden-Modell

Die Liberalen Hochschulgruppen fordern weiterhin die Umsetzung des Geld-folgt-Studierenden-Modells (GefoS) zur Finanzierung der Studienplätze. Um bessere Anreize für den Ausbau von Studienangeboten und Qualität in der Lehre zu schaffen, soll die anteilige Grundfinanzierung der Hochschule unmittelbar an die Studierenden gekoppelt werden. Das Modell sieht dafür einen länderübergreifenden Ausgleichsmechanismus vor, der von allen Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel finanziert wird. Durch dieses Modell wird die bürokratische Kapazitätsverordnung überflüssig.

Qualitätspakt Lehre

Der Qualitätspakt Lehre bzw. das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre soll 2020 auslaufen und nicht neu verhandelt werden. Die Förderung elementarer Bestandteile einer Hochschule wie Studienbedingungen und Qualität der Lehre ist Aufgabe der Länder, etwas so Grundlegendes kann nicht durch ein Programm mit aufwendigem und bürokratischen Verfahren finanziert werden, das Stellen schafft, die nach Ende der Laufzeit (max. 9 Jahre) wieder wegfallen. Hochschulen brauchen bei so grundlegenden Strukturen auch personelle Kontinuität.

Hochschulpakt

Durch den Hochschulpakt soll der Ausbau von Studienplätzen finanziert werden. Die Länder brauchten die finanzielle Unterstützung des Bundes um den doppelten Abiturjahrgang und die Aussetzung der Wehrpflicht zu meistern. Da beide Ereignisse zu Auswirkungen auf die Studierendenzahlen in allen Bundesländern geführt haben, sind die Liberalen Hochschulgruppen der Meinung, dass der Hochschulpakt eine gute Ausgleichsmöglichkeit war. Bund-Länder-Programme können jedoch nicht dauerhaft die Grundlage der Finanzierung von Studienplätzen sein. Gleichzeitig appellieren die Liberalen Hochschulgruppen an die Bundesländer, ihre bildungspolitischen Entscheidungen verstärkt von der Finanzierbarkeit der Folgen abhängig zu machen. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern daher, den Hochschulpakt 2020 auslaufen zu lassen, da die Effekte von Wehrpflicht und den Schulreformen „G8“ dann abgeklungen sind und die Hochschulen und Länder wieder selbst dafür verantwortlich sind, wie viele Studienplätze sie anbieten können.

Finanzierung der Forschung

Die Forschungsfinanzierung ist ein sehr komplexes System und die Zuständigkeiten nicht leicht zu verteilen. Auf jeder Entscheidungsebene – vom einzelnen Wissenschaftler bis zu internationalen Akteuren – gibt es jeweils berechtigte Gestaltungsansprüche und Finanzierungsverpflichtungen. Die Liberalen Hochschulgruppen schlagen vor, einige Schritte zur Entwirrung der Finanzierungssysteme vorzunehmen, um langatmige Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Die Liberalen Hochschulgruppen wissen, dass es viele verschiedene Lösungen geben kann. Als zentralen Punkt erachten die Liberalen Hochschulgruppen, dass für jede Art der Förderung nur jeweils Bund oder die Länder zuständig sind.

Die Liberalen Hochschulgruppen sehen die Länder in der Pflicht, eine Grundfinanzierung für die Forschung an ihren Hochschulen zu leisten. Gleichzeitig sind die einzelnen Wissenschaftler dafür verantwortlich, Drittmittel einzuwerben, um ihre Forschungsgebiete voranzutreiben. Der Bund hat nach Meinung der Liberalen Hochschulgruppen jedoch die Aufgabe, Deutschland ein international wettbewerbsfähiges Forschungsprofil zu geben. Daher begrüßen wir die Fortsetzung der Exzellenzinitiative durch den Bund. Die Stellen aus der Exzellenzinitiative sollen hierbei verstetigt werden, um den Arbeitsplatz Wissenschaft attraktiver zu machen und dem Trend von kurzbefristeten Stellen entgegenzuwirken. Gleichzeitig warnen die Liberalen Hochschulgruppen davor, die Mittel der Exzellenzinitiative nach Länderproporz zu vergeben. Die Fördergelder sollen ausschließlich nach Forschungsleistung, Vernetzung und Zukunftskonzepten gehen, nicht nach regionaler Ansiedlung oder anderen fragwürdigen Faktoren, die nicht dem Leistungsprinzip entsprechen. Die Liberalen Hochschulgruppen begrüßen es, wenn die Länder selbst zusätzliche Förderprogramme auflegen, um die Forschung ihrer Hochschulen zusätzlich zur Grundfinanzierung zu unterstützen.

Des Weiteren sollen die externen Forschungsinstitute wie beispielsweise die Fraunhofer-Gesellschaft in die Verantwortung des Bundes fallen, da sie sich nicht in jeweils einem Bundesland konzentrieren, sondern im gesamten Bundesgebiet forschend tätig sind und das Forschungsprofil Deutschlands prägen.

Bei der nächsten Föderalismusreform sollen Bund und Länder darüber verhandeln, welche Institutionen zusätzlich in die Verantwortung des Bundes übergehen. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern hierbei die Verhandlungspartner auf, pragmatisch zu entscheiden. Halbgare Kompromisse und vermischte Zuständigkeiten sind kontraproduktiv. Als reine Einrichtungen des Bundes könnten die externen Forschungsinstitute wie die Max-Planck-Gesellschaft gelten. Bei weiteren renommierten Institutionen wie der Charité gilt es abzuwägen, ob die Länder die Finanzierung sicherstellen können, damit die Institutionen weiterhin hochkarätige Leistung bringen können. Ist eine langfristige Finanzierung nicht gesichert, befürworten die Liberalen Hochschulgruppen die Übergabe an den Bund. Bei diesen Verhandlungen über die Zuständigkeit müssen den Ländern zweckgebunden die benötigen Finanzmittel beispielsweise durch eine andere Verteilung der Umsatzsteuer zugeteilt werden; um tatsächlich den Einsatz der Mittel in Bildung und Forschung zu gewährleisten, müssen quantitative Ziele in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden.

Im Bereich der Hochschulfinanzierung gibt es noch viele weitere Förderprogramme, deren Intention politisch motiviert ist. Die Liberalen Hochschulgruppen begrüßen die Einflussnahme von Regierung durch zusätzliche Förderprogramme wie beispielsweise das Professorinnenprogramm der Bundesregierung. Wichtig ist, dass diese nicht die grundlegenden Finanzierungselemente ersetzen und auf einer politischen Ebene angesiedelt sind, sodass Mischfinanzierung verhindert wird.

4. Studiengestaltung und Bologna-Prozess

Im Sinne der Hochschulfreiheit sollen allein die Hochschulen selbst ihr Studienangebot und die Studienstrukturen jeweils individuell bestimmen. Rigide Vorschriften von den Regierungen der Bundesländer lehnen die Liberalen Hochschulgruppen strikt ab. Auch die Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) bezüglich der Studienstruktur gehören auf den Prüfstand. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern mehr Gestaltungsspielraum für die Hochschulen. Wichtiger als die KMK ist insbesondere bei Bologna-Fragen die Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die HRK dazu auf, darauf zu bestehen, sich selbst auf vergleichbare Mindeststandards bei Studiengängen zu einigen. Schließlich müssen die Hochschulrektoren diese Regelungen auch an ihrer Hochschule umsetzen und kennen aus der Praxis besser die Hürden, die die KMK nicht sieht.

5. Leistungen der Studentenwerke

Die Studentenwerke werden je nach Aufgabenbereich von den Ländern und dem Bund finanziert. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern, die Stellen der BAföG-Ämter durch den Bund zu finanzieren, da dieser für Hochschulfinanzierung zuständig sein soll. Um hier Bürokratie abzubauen, soll ein bundesweit einheitlicher Onlineantrag stärker gefördert werden, der elektronisch unterschrieben werden kann.