Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium stellt auch zehn Jahre nach Beginn des Bologna-Prozesses eine der großen Herausforderungen für selbigen dar. Für den Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen steht dabei außer Zweifel, dass die derzeitigen Probleme nicht im Prozess selbst, sondern vor allem in dessen teilweise schlecht gestalteter Umsetzung begründet liegen. Der Bologna-Prozess bietet – besser und qualifizierter umgesetzt – enormes Potential für die europäische Hochschullandschaft und deren Studierende.

Vor diesem Hintergrund fordert der LHG Reformen, die notwendig sind, um die Vorteile des Bachelor- und Mastersystems besser zur Geltung zu bringen.

  • Bachelorstudiengänge sollen sich an den zu vermittelnden Fachinhalten und Kompetenzen orientieren. Zudem muss die Akzeptanz des Bachelors auf dem Arbeitsmarkt sowie in Wirtschaft und Verwaltung verbessert werden. Hierbei kann der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernehmen.
  • Studierende müssen während ihres Studiums die Möglichkeit bekommen, Beratungen in Anspruch nehmen zu können, welche ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt, aber auch zu einem weiterführenden Masterstudium erleichtern. Die Beratung muss dabei subsidiär erfolgen. Die Agentur für Arbeit wird als staatlicher Anbieter aufgefordert, ihre Beratungen für Akademiker zu erweitern und zielgenaue Angebote flächendeckend für Bachelorabsolventen aufzubauen. Hochschulen sollen auf der einen Seite die Beratung für die eigenen Absolventen sicherstellen, auf der anderen Seite die Zugangshürden transparent und fundiert darstellen.
  • Es soll gelten: ein Bachelorabschluss befähigt für ein fachverwandtes konsekutives Masterstudium. Die Hochschulen sind verpflichtet, zu begründen, warum ein bestimmter Abschluss dies nicht tut.

Die Forderung nach einem garantierten Master für alle und das undifferenzierte Recht auf den Master lehnt der LHG als Entwertung des Bachelorabschlusses ab und fordert stattdessen die Landesregierungen auf, den Hochschulen genügend Mittel zu Verfügung zu stellen, um ihren Studierenden einen möglichst problemlosen Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium zu gewährleisten.

Außerdem fordert der LHG die Hochschulen auf, Profilbildung nicht zu Lasten der Studierenden, insbesondere durch die Überregulierung vom Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen, zu betreiben. Stattdessen sollen die Hochschulen ihr Profil durch ein entsprechendes Lehrangebot sowie spezielle Masterprogramme mit entsprechenden hochschuleigenen
Zugangsanforderungen schärfen.