Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Einrichtung einer Deutschen Lehrgemeinschaft (DLG). Diese soll ähnlich der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) besondere Leistungen in der Lehre finanziell fördern. Damit soll das Gleichgewicht von Forschung und Lehre wiederhergestellt werden.
Aufgaben
Die Deutsche Lehrgemeinschaft soll die Qualität der Lehre an den Universitäten und die Forschungsvorhaben, die sich mit der Lehre beschäftigen, fördern. Sie soll in allen Grundsatzfragen der Bildungsplanung und -forschung die zuständigen Behörden, Ministerien und Parlamente beraten. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach einem Gutachterprinzip ähnlich der DFG. Jedes Universitätsmitglied kann einen Antrag auf Förderung stellen, der von unabhängigen Gutachtern geprüft wird. Die Beurteilung richtet sich u.a. nach folgenden Kriterien:
– Einzelprojektförderung:
Gefördert werden Projekte, die im Rahmen bestehender Studienordnungen wesentliche Verbesserungen in der Unterrichtsgestaltung darstellen. Darüber hinaus gelangen Projekte in die Förderung, die gänzlich neue Ausbildungsformen in Erweiterung bestehender Curricula einführen. Insbesondere sind Projekte zu fördern, die die Studierenden in die Unterrichtsgestaltung und inhaltliche Vorbereitung von Unterrichtsreihen einbinden. Beispiele wären ein Ost-West-Tutorenprogramm in Fächern wie Jura oder BWL, Einführungsveranstaltungen vor Studienbeginn, die einen Überblick über das Studienfach geben und ein breiteres Seminarangebot schon im Grundstudium.
– Schwerpunktförderung:
Mit der Schwerpunktförderung sollen interdisziplinäre Modellversuche oder Modellstudiengängen (gemäß HRG) eines Faches zur Studienreform ermöglicht werden. Die Schwerpunktförderung dient dem Erhalt der Innovationsfähigkeit der Hochschulen in der Lehre. und damit zur Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Hochschulsystems. Insbesondere ist dabei an die Entwicklung von Studiengängen in den neuen Ländern zu denken.
– Ausbildungsforschung:
Es sollen Projekte gefördert werden, die der Erforschung der Ausbildungsbedingungen, -ziele, -motivation sowie den dabei erforderlichen Anpassungen dienen. Die Entwicklung moderner Curricula ist dabei ein Aspekt. Auf diese Weise könnte der wechselseitigen Beeinflussung von gesellschaftlichen Veränderungen und Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung durch die Universität Rechnung getragen werden. Es wird die Möglichkeit geschaffen, wissenschaftliche Veröffentlichungen zu fördern, die die Ausbildungsqualität und die Qualität der Hochschulausbildung untersuchen und der Verbesserung der Ausbildung dienen. Beispiele dafür wären Untersuchungen über die motivationssteigernde Wirkung von Vorlesungsbefragungen oder über Fünf-Minuten-Tests. Auch könnten Themenbereiche wie die Auswirkung der Benachteiligung von Frauen oder Ausländern auf das Studium besser untersucht werden.
– Didaktische Unterstützung der Lehre:
Gefördert werden Projekte, die der Verbesserung der Lehrbefähigung aller Lehrenden (Tutoren, Angehörige des Mittelbaus, Professoren) dienen.
– Förderung der Evaluation:
Die Entwicklung geeigneter Parameter und derer Kombination zur Messung der Leistungsfähigkeit der Hochschule und einzelner Dozenten soll gefördert werden.
Finanzierung
Zu Beginn sollte die Deutsche Lehrgemeinschaft mit 50 Millionen DM ausgestattet werden. Diese Mittel müssten von Bund und Ländern gemeinsam aufgebracht werden. Weitere Drittmittelgeber müssen gefunden werden. Eine Finanzierung der Deutsche Lehrgemeinschaft darf nicht aus den den Universitäten bislang zur Verfügung stehenden unzureichenden Mitteln erfolgen.
Mitglieder und Organisation
Mitglieder sind: die wissenschaftlichen Hochschulen; die wissenschaftlichen Verbände zur Förderung der Lehre; andere Lehreinrichtungen. Vertreter der wissenschaftlichen Hochschulen sind je ein Professor (vom Senat gewählt), ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (von den wissenschaftlichen Mitarbeitern gewählt) und ein Student (vom StuPa gewählt). Die Mitgliederversammlung bestellt einen Generalsekretär und wählt ein Präsidium; bestehend aus einem Präsidenten und zwei ehrenamtlichen Vizepräsidenten (von denen einer Studierender ist).
Für jeden der fünf Aufgabenbereiche wird ein Fachausschuss gebildet, der einem Hauptausschuss sein Votum zu einem Förderungsantrag zur Beschlussfassung vorlegt. Im Hauptausschuss sitzen je drei Vertreter der Professoren und der Studenten sowie ein Vertreter des Bundes und ein Vertreter der Verbände/Lehreinrichtungen. Beratend: Vertreter der Rektorenkonferenz, des Wissenschaftsrates und des Stifterverbandes.