Rund zwanzig Prozent aller in Deutschland Studierenden haben eine Behinderung oder chronische Krankheit, die sie in ihrem Studium einschränken. Der Begriff „Chronische Erkrankung“ ist hierbei definiert als eine ärztlich oder psychotherapeutisch attestierte Erkrankung, bei der im Attest eine eingeschränkte Studienfähigkeit bescheinigt ist. Die Hochschulen erweisen sich dabei nicht als barrierefrei, zumal die Hochschulverwaltung und die Lehrenden oft vergessen, dass Barrierefreiheit nicht gleichzusetzen mit „rollstuhlgerecht“ ist.

Die Liberalen Hochschulgruppen sehen vor allem in den Punkten Information und Beratung, Studierbarkeit der Prüfungs- und Studienordnungen, Finanzierung und BAföG und Barrierefreiheit Nachholbedarf, damit die Hochschulen für jeden zugänglich und absolvierbar sind.

Die Maßnahmen an der Universität zur Verbesserung der Studiensituation sind in enger Kooperation mit den entsprechenden Personen durchzuführen.

Informationen und Beratung

Schon in den ersten Wochen an einer Hochschule müssen die Studierenden auch ohne eine Beeinträchtigung auf Beratungs- und Informationsmöglichkeiten hingewiesen werden, denn die etwa ein Viertel der Studierenden mit Behinderung oder chronischen Krankheiten erwarben ihre Beeinträchtigung erst nach Studienbeginn. Studierende mit Beeinträchtigungen müssen insbesondere Beratungsangebote zur Studienfinanzierung bzw. Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfes, zum Umgang mit längerer beeinträchtigungsbedingter Studienunterbrechung und zum Berufseinstieg gemacht werden. Auch eine psychologische Beratungsinstanz muss für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit zugänglich sein. Elementar ist dabei, dass die Studierenden diese Hilfe selbstverständlich und anonym erhalten, damit Hemmschwellen gesenkt werden können.

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten sind in der Hochschulverwaltung immer individuell zu behandeln. Die Liberalen Hochschulgruppen sprechen sich für eine zentrale Vermittlungsstelle aus, die zu Beratungsterminen, Sprechstunden etc. hinzugezogen werden kann und die individuell für die spezifischen Belange zuständig ist.

Des Weiteren muss die Hochschule dafür Sorge tragen, dass die Lehrenden ausreichend für die Problematik sensibilisiert werden. Es darf nicht sein, dass Nachteilsausgleiche, der erfolgreiche Studienabschluss oder die allgemeine persönliche Lage von der Gunst der Lehrenden abhängig ist.

Die Studierbarkeit von Prüfungs- und Studienordnungen

Die Prüfungs- und Studienordnungen erweisen sich i.d.R. als zu starr und zu wenig flexibel, was zu einer massiven Studienzeitverlängerung, Intensivierung der Prüfungsbelastung führt. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern Prüfungsordnungen mit weniger verbindlichen Vorgaben, sondern mit mehr Flexibilität hinsichtlich der Prüfungs- und Studiengestaltung, damit z.B. Prüfungszeiträume flexibler gestaltet werden können. Zusätzlich bestehen die Liberalen Hochschulgruppen auf eine Abschaffung der Anwesenheitspflichten und der Regelstudienzeit insbesondere für die betreffenden Personen.

Studierende mit Beeinträchtigung bedürfen häufig einer speziellen Aufarbeitung der Lehrmaterialien, wobei sich die Lehrenden auch an barrierefreien Open-Access-Optionen orientieren sollen und den Studierenden obligatorisch und selbstverständlich digital zur Verfügung gestellt werden müssen.

Eine besondere Liberalisierung der Prüfungsordnung ist dahingegen notwendig, als dass Studierende mit attestierten chronischen Erkrankungen und Behinderungen für Prüfungsleistungen, die sie aufgrund von diesen nicht ablegen können (z.B. Laborpraktika), äquivalente Prüfungen ablegen können, sofern die Arbeitssicherheit gewährleistet ist und dass mit dem angestrebten Studienabschluss eine Beschäftigung in diesem Berufsfeld möglich ist.

Finanzierung des Studiums und BAföG

Studierende mit Beeinträchtigung geraten schnell in einen „Teufelskreislauf“, da ihre Beeinträchtigung sie nicht plangemäß studieren lassen und sie so in Finanzierungsnöte geraten. Das BAföG darf für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten nicht mehr an Studienzeiten gekoppelt werden. Die Liberalen Hochschulgruppen weisen einmal mehr darauf hin, dass die BAföG-Anträge vereinfacht und die Förderungen transparenter werden müssen. Für Studierende mit attestierter chronischer Erkrankung oder Behinderung, die zu einer Beeinträchtigung des Studiums führt, darf es keine Langzeitstudiengebühren geben. Wenn krankheitsbedingt ein Urlaubssemester beantragt wird, dürfen die Zahlungen des BAföG-Amtes nicht eingestellt werden. Für die Antragsteller ist eine besondere Beratung und Hilfestellung bei dem Ausfüllen der Formulare zu stellen.

Barrierefreiheit

Die Hochschulen müssen barrierefrei werden. Insbesondere bei Aufzügen, Rampen und entsprechenden sanitären Einrichtungen und deren Mehrbedarf müssen die Hochschulen nachrüsten. Sie müssen so selbstverständlich zum Bild der Hochschule gehören, dass Studierende ihre Beeinträchtigung nicht gleich offenbaren müssen, indem sie z.B. nach dem Schlüssel für die rollstuhlgerechte Toilette fragen müssen. Damit beeinträchtigte Studierende nicht bei alltäglichen Tätigkeiten behindert werden, sollen flächendeckend Schließanlagen an beispielsweise Hygienebereichen installiert werden, die nur dem Euroschlüssel zu öffnen sind. Des Weiteren sind schwere Türen zu vermeiden und möglichst auf automatische Türen umzustellen. Aber auch was die Akustik, Farbunterschiede zwischen Wänden und Türen, Belüftungssysteme, die Bestuhlung der Lehrräume betrifft sehen die Liberalen Hochschulgruppen Nachholbedarf. Wenn Studierende längere Prüfungszeiten genehmigt bekommen, sollen sie auch die Ruheräume dafür zur Verfügung erhalten. Wer eine halbe Stunde länger eine Klausur schreibt, braucht auch in den letzten dreißig Minuten die Ruhe dafür. Ebenso müssen die Mensen allergikerfreundlicher ausgestattet werden, in dem sie z.B. alle Lebensmittel ausreichend deklarieren, die Speisen einzeln und glutenfreies Essen anbieten.