Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) tritt für die Einführung von Globalhaushalten an allen bundesdeutschen Hochschulen ein. Globalhaushalte an den Hochschulen sind unabdingbare Voraussetzung für den Wettbewerb unter den Hochschulen. Durch den Wettbewerb unter den Hochschulen soll erreicht werden, dass

  • sich mittels des Wechselspieles zwischen Angebot und Nachfrage die Qualität der einzelnen Hochschulen zeigt und so die Nachfrageströme eine Orientierung ermöglichen;
  • die Hochschulen angereizt werden, besonders qualifizierte Studiengänge anzubieten;
  • es zu einem Umdenken im Bereich der Lehre kommt, so dass die Lehrveranstaltungen qualitativ besser werden.

Um diese Ziele zu erreichen, soll allen Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt werden, eigenständig (insb. ohne Weisung der Länder) über ihre Finanzmittel verfügen zu können. Hierbei sind die Finanzmittel, die jede Hochschule zugewiesen bekommt, am Ergebnis des Hochschulmarktes, d.h. an der Zahl der eingeschriebenen Studierenden, zu bemessen. Hierbei sollen die Hochschulen nicht jedes Semester Gelder erhalten, sondern einen einmaligen Betrag pro Studierendem und einen weiteren Betrag pro erfolgreichem Absolventen.

Um die unterschiedlichen Kosten, die Studienplätze in Fachbereichen unterschiedlicher Fachrichtungen und unterschiedlicher Größe verursachen, auszugleichen, sind die Finanzmittel nicht nur an der absoluten Zahl der eingeschriebenen Studierenden zu bemessen, sondern auch an der Art und Größe der einzelnen Fachbereiche. Hierbei ist so zu verfahren, dass die Hochschule bei kostenintensiven Fachbereichen pro eingeschriebenem Studierenden mehr Geld erhält als bei kostengünstigen Fachbereichen und bei großen Fachbereichen pro eingeschriebenem Studierenden weniger Geld als bei kleinen Fachbereichen.

Auf diesem Wege erhält jede Hochschule die Möglichkeit, ständig Schwerpunkte im eigenen Angebot der Studiengänge zu setzen. Soweit diese Schwerpunktsetzungen den Bedürfnissen des Marktes entspricht, also das jeweilige Angebot von Studierenden nachgefragt wird, erhält die Hochschule für ihr Angebot finanzielle Unterstützung. Soweit das Angebot einen Mangel hat (schlechte Qualität der Lehrveranstaltungen; ungenügende Lehrmittel; wenig praxisorientierter Abschluss; o.ä.) und aufgrund dessen keine Studierenden anziehen kann, wird die finanzielle Unterstützung bis auf einen Basissatz gekürzt, um das mangelhafte Angebot nicht gleich zu zerstören, sondern der Hochschule die Möglichkeit einer Verbesserung zuzugestehen.

Dieses System kann jedoch nur bestehen, wenn der Wettbewerb unter den Hochschulen von anderen Maßnahmen begleitet wird:

Das Funktionieren des Systems der Globalhaushalte wird zunächst von dem Problem der Studentenschwemme bedroht. Soweit nach Einführung des Systems der Globalhaushalte weiterhin die Situation besteht, dass die Nachfrage nach Studienplätzen bei weitem das Angebot überschreitet, können die Nachfrageströme, von denen die Vergabe der Finanzmittel abhängen soll, kein marktgerechtes Bild ergeben. Mit der Überschwemmung der Hochschulen würden dann alle Hochschulen finanziell gefördert, unabhängig davon, ob die einzelne Hochschule ein besonders marktgerechtes Angebot vorzuweisen hat oder nicht. Daher sind die Mittel, die nach dem oben beschriebenen System vergeben werden, pro Studierenden so hoch anzusetzen, dass den Hochschulen insgesamt die Möglichkeit gegeben geben wird, die Nachfrage nach Studienplätzen zu befriedigen. Soweit dieser Zustand erreicht wird, wird die Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS, die heute aufgrund der Diskrepanz zwischen Studienplatzangebot und -nachfrage notwendig ist, überflüssig. Jeder potentielle Studierende kann sich in Zukunft direkt bei der Hochschule bewerben, bei der er studieren möchte. Jede Hochschule kann nach eigenen Kriterien unter den Bewerbern auswählen. Aufgrund der Finanzmittelvergabe anhand der Zahl der eingeschriebenen Studierenden ergibt sich für die Hochschulen die Notwendigkeit, den Bereich der Lehre nicht gegenüber dem Bereich der Forschung zu kurz kommen zulassen.

Trotzdem besteht insb. aufgrund des erheblichen Umfanges der Drittmittelbeschaffung die Gefahr, dass die Gelder, die der Hochschule insgesamt zur Verfügung stehen, einseitig in den Bereich Forschung fließen. Um hiergegen ein wirksames Instrument zu schaffen, ist der Einfluss der Studierenden in den Hochschulgremien zu steigern. Die Studierenden müssen an den wesentlichen Entscheidungen Mitspracherechte erhalten.

Außerdem ist bei einem Einstieg in das Studium oder Wechsel des Hochschulortes die Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Studienangebote unerlässlich für das Funktionieren des Systems der Globalhaushalte. Daher ist unabhängigen Institutionen bzw.. Verlagen die Möglichkeit einzuräumen, über das Angebot der Hochschulen Rankinglisten zu erstellen.

Neben dem Ausbildungsangebot sind weitere Faktoren (derzeit insb. die Wahlmöglichkeiten) für die Wahl des Studienortes maßgeblich. Um auch in diesem Punkt ein marktgerechtes Angebot zu schaffen, sind einerseits die Finanzmittel der Studentenwerke an den eingeschriebenen Studierenden zu bemessen, und andererseits ist den Kommunen nahezulegen, den studentischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dieser zweite Punkt erscheint angesichts des enormen „Imports“ von Kaufkraft an den Hochschulort – der Erwerb von Lehrmitteln, Lebensmitteln u.Ä. wird durch Gelder finanziert, die meist außerhalb des Hochschulortes erwirtschaftet werden – legitim.