Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen hält es im Rahmen der angestrebten Autonomisierung der Hochschulen (durch Globalhaushalte, eigene Profilgebungsmöglichkeiten, etc.) für geboten, das Verfahren für die Zulassung der Studierenden an den Hochschulen flexibler zu gestalten. Eine eigenständige Profilgebung der Hochschulen muss auch die Auswahl der Studierenden beinhalten, damit ein kreativer Wettbewerb stattfinden kann. Dieses setzt allerdings voraus, dass die Hochschulen der Studierenden tatsächlich bedürfen (über Mittelzuweisungen auf Grund der Studierendenzahlen, Absolventen, Studierenden in der Regelstudienzeit oder ähnlicher Kriterien), damit keine „Forschungsuniversitäten“ oder ähnliche Auswüchse entstehen. Wenn die Hochschulen sich aber um die Studierenden bemühen müssen, ist es auch logisch, dass sie bei einer die Kapazitäten überschreitenden Bewerberzahl wegen ihres guten Rufes eine Auswahl vornehmen müssen. Dieses Auswahlverfahren darf der Hochschule nicht vom Staat vorgeschrieben werden, sondern muss sich nur an den allgemeinen Rechtsgrundsätzen (Gleichheitsgrundsatz etc.) messen lassen.

Mögliche Verfahren wären zum Beispiel:

  • lokaler NC,
  • gewichteter NC,
  • Auswahlgespräche,
  • Bewerbungsschreiben,
  • Tests (wie Medizinertest),
  • Mischformen der oben genannten Verfahren,
  • örtliche Aufnahmeprüfungen.

Der Vorteil wäre, dass die Studienplatzbewerber sich nicht mehr einem vereinheitlichenden Verfahren (dessen Gerechtigkeit und Objektivität nur hypothetisch sein kann) unterwerfen müssen, sondern die Chance bekommen, ihre persönlichen Stärken im Wettbewerb um einen Studienplatz ihrer Wahl einzusetzen.

Wettbewerbsverzerrungen über das bisher bestehende Maß sind nicht zu erwarten, da die Hochschulen zum einen auf einen guten Ruf und auf die Studienplatzbewerber angewiesen sein werden, zum anderen aber auch noch an die gesetzlichen Rahmengesetzgebungen gebunden sind. Unrealistische Anforderungen an die Studienplatzbewerber können sich für die Hochschule auch nicht rechnen, da sie einen hohen Personal- und Kostenaufwand auf Seiten der Hochschule verursachen würden.

Der politische Liberalismus setzt ein Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte des Wettbewerbs und in die Vernunft der Verantwortlichen voraus.

Bei einer realistischen Prognose ist davon auszugehen, daß keine Hochschule Zulassungsverfahren über Kartenlegen, Pendeln, Vogelschau, Geburtsdaten oder Haarfarbe einführen wird. Die gesetzlichen Vorgaben schützen die Bewerber ausreichend vor Diskriminierungen durch das Grundgesetz.

Man muß bei diesem Modell immer im Auge behalten, daß es nur im Kontext der Autonomie der Hochschulen und des Wettbewerbs um Studierende verstanden werden darf. Auswahlverfahren ohne die Kopplung der Mittelzuweisungen an die Ausbildungseffizienz würden zu keiner Verbesserung führen.