Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert einen modularen Studienaufbau in geeigneten Fächern, insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, in Jura, in den Wirtschaftswissenschaften im weiteren Sinne, sowie in den Sprach- und Kulturwissenschaften.

Das universitäre Studium in diesen Fächern ist geprägt durch die explosionsartige Vermehrung des lehr- und prüfbaren Stoffes. Daher muss die Beherrschung des Methodenwissens wieder Vorrang vor dem Detailwissen bekommen. Enzyklopädisches Wissen kann heute nicht mehr in vertretbarem Studienzeiten vermittelt werden. Ziel muss ein neuer Typus Akademiker sein, der „Fachgeneralist“: Die ständige Fortentwicklung unserer verwissenschaftlichen Gesellschaft kann dieser durch lebenslanges Lernen nachvollziehen.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen unterteilt daher das Studium in ein Erststudium und weitere Fortbildungsstudien.

Erststudium

Grundstudium

In einem viersemestrigen, breit angelegten Grundstudium erlernen die Studierenden einen Grundkanon. Dieser Grundkanon ist Voraussetzung für die weiterführenden Veranstaltungen. Um hierbei eine hohe Effizienz zu erreichen, muss man die Spannbreite der möglichen Lehrformen vom Skriptenstudium über Tutorien bis zu Sprechstunden besser nutzen, als dies bisher der Fall ist.

Hauptstudium

Das anschließende Hauptstudium ist zunächst geprägt durch die zwei oder drei Module, die der Studierende aus dem Angebot der Fakultät zu wählen hat. Ein Modul ist eine Menge an zusammenhängenden Veranstaltungen, die zu einem speziellen Themenkomplex gehören. Ein Modul wird durch Prüfungen abgeschlossen. Ziel eines Moduls ist es, in exemplarischer Form Einblick in die wissenschaftliche Arbeitsweise eines Fachbereichs und möglicherweise auch Spezialqualifikationen zu vermitteln. Der Studierende hört darüber hinaus weitere Vorlesungen aus dem Angebot der Fakultät oder Universität. Ein Teil der Prüfungsleistungen ist als selbständige Arbeit zu erbringen. Für die weiteren Veranstaltungen sollte ein großer Gestaltungsfreiraum für den Fachbereich liegen; die zu bewältigende Menge an zusätzlichen Veranstaltungen und Prüfungen sollte allerdings so gestaltet sein, daß das Studium nicht unnötig aufgebläht wird.

Fortbildungsstudien

Während des Berufslebens wird der „Fachgeneralist“ aus verschiedenen Gründen das Bedürfnis haben, sich fortzubilden:

  • Änderung des beruflichen Umfeldes
  • Wissensdurst
  • Aufstiegschancen durch Höherqualifikation

Das Fortbildungsstudium bietet ihm dann die Möglichkeit, ein Modul Studium zu belegen.

Dieses Fortbildungsmodul ist identisch mit einem Modul I im Hauptstudium Der Fortbildungsstudierende muss dazu genau dieselben Prüfungsleistungen absolvieren wie ein Erststudierender auch. Zusätzlich bekommt er ein erläuterndes Zertifikat über den Abschluss.

Der Fortbildungsstudierende benötigt einen besonderen Status an der Hochschule, der an seine Situation und Zulassungsvoraussetzungen, die an ihn gestellt werden, angepasst ist. Es muss möglich sein,

  • das Erststudienfach weiter zu studieren
  • ein Modul eines anderen Studienfaches zu beginnen
  • den Zugang für qualifizierte Praktiker zu einem Fortbildungsstudium zu ermöglichen
  • die Einrichtung der Hochschule wie ein Erststudierender zu nutzen
  • die oben genannten Zertifikate zu erwerben.

Der Status sollte dagegen so gestaltet sein, dass er

  • eine Förderung nach BAföG ausschließt
  • die Universität die volle Kontrolle über die Aufnahme der Studierenden hat
  • das Erststudium nicht unnötig beteiligt wird.

Finanzierung

So lange der Fortbildungsstudierende Veranstaltungen besucht, wie sie jedem Studierenden offenstehen, ist das Studium frei. Wenn er aber Veranstaltungen besucht, die auf ihn speziell zugeschnitten sind (spezielle Wochenendrepetitorien, Brückenkurse), so sind diese gebührenpflichtig. Die anfallenden Gebühren können dann auch gewinnorientiert erhoben werden. Der Umfang dieser Veranstaltungen kann von der Hochschule selbst bestimmt werden. In diesen gebührenpflichtigen Veranstaltungen dürfen allerdings keine Prüfungsleistungen (insbesondere keine Scheine) erworben werden; sie sind dann stets in einer Prüfung mit Erststudierenden abzulegen.

Wenn Unternehmer beabsichtigen, Mitarbeiter in besonderer Weise schulen zu lassen, können sie als Drittmittelgeber für die Lehr auftreten; die Universität wird damit in die Lage versetzt, ihr Angebot an Modulen zu erweitern. Die damit unterstützten Veranstaltungen sind frei zugänglich für alle Studierenden.

Die Finanzierung der Lebenserhaltungskosten liegt in der Verantwortung der Studierenden selbst.

Mögliche Finanzierungsvarianten sind:

  • Bildungsversicherungen, wie sie von den berufsständischen Organisationen angeboten werden können
  • Klauseln in Tarifverträgen, die eine Weiterbildung sichern
  • Freistellung durch Unternehmen
  • Bildungskredit mit einer Besicherung durch den Staat
  • Teilzeitstudium

Konsequenzen für die Hochschulen

Im Erststudium kann man nun einigen Ballast, insbesondere im Hauptstudium abwerfen, wenn man vom Absolventen vor allem Methodenwissen erwartet. Dadurch kann die Studienzeit verkürzt werden. Der Weiterbildung wird durch strukturierte Angebote Rechnung getragen. Um diese Aufgaben aufnehmen zu können, ist eine bessere finanzielle Ausstattung der Hochschulen nötig.

Um den Hochschulen die Implementierung eines solchen Modules zu ermöglichen, ist es nötig, ihnen mehr Freiraum in der Gestaltung ihres Lehrangebots zu geben. Dies ist insbesondere deshalb nötig, weil größere Änderungen im Studienplan vorzunehmen sind.