Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen wendet sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die vorgesehenen Änderungen von Strafrecht und Versammlungsgesetz sind nach Auffassung des LHG nicht geeignet, politisch motivierter Gewalttätigkeit entgegenzuwirken; vielmehr ist von ihnen Schaden für die politische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten, zumal durch den §§ 111 und 130a StGB jetzt schon bedenklich weit die öffentliche Aufforderung zu Straftaten bzw. die Anleitung zu Straftaten unter Strafe gestellt wird.
Insbesondere lehnt der LHG die Wiedereinführung einer Strafvorschrift über die Befürwortung von Straftaten als unvertretbaren Eingriff in die Meinungsfreiheit, insbesondere in die Freiheit der Presse, Wissenschaft und Kunst, ab. Ein Bedarf für diese Entliberalisierung des Strafrechts, die einen Großteil selbst anerkannter Werke der Weltliteratur zur Kriminalisierung freigeben würde, ist nicht zu erkennen.
Ebenso hält der LHG ein strafbewehrtes Verbot der Vermummung und passiven Bewaffnung sowie ein bußgeldbewehrtes Verbot des Mitführens von Vermummungsgegenständen bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel nicht für geeignet, die Friedlichkeit von Demonstranten zu gewährleisten.