Der LHG hält die derzeit vorhandenen Informationsmöglichkeiten für Studierende über Qualität und Attraktivität von Hochschulen für völlig unzureichend. Jüngste Versuche, vergleichende Darstellungen von Hochschulen zu veröffentlichen, sind von daher zu begrüßen.

Abzulehnen ist hingegen die oft zu beobachtende Fixierung von Hochschulvergleichen allein auf die Qualität der Forschung; insofern ist der Ansatz der Hochschulrangliste des ‚SPIEGEL‘ zu begrüßen, da er sich sogar ausschließlich auf Qualitätsmerkmale der Lehre bezieht, obwohl die ‚SPIEGEL‘-Umfrage zahlreiche methodische Mängel aufweist (insbesondere hinsichtlich der Zahl der Befragten).

Grundsätzlich müssen nach Ansicht des LHG bei jedem Versuch eines Hochschul-Rankings bestimmte Mindestkriterien erfüllt sein. Hierzu gehört, dass Leistungsvergleiche nur fachspezifisch erfolgen dürfen, weil für einen disziplinübergreifenden Vergleich keine handhabbaren Maßstäbe gefunden werden können. Ranglisten für ganze Hochschulen sind daher ebenso abzulehnen wie Ranglisten innerhalb einer Hochschule.

Für eine Leistungsbewertung in der Lehre muss in jedem Fall auf eine Befragung der Studierenden (z.B. über formalisierte Fragebögen) zurückgegriffen werden. Daneben kann eine Befragung ehemaliger Absolventen und deren Arbeitgeber treten, ebenso ist eine Karriereforschung für Absolventen denkbar.

Neben den in der ‘SPIEGEL’-Umfrage genutzten Kriterien zur Bewertung der äußeren Bedingungen des Lehrbetriebs sollten fachspezifische Qualitätsmerkmale berücksichtigt werden.

Insgesamt aber dürfen die Erwartungen an die Präzision von Ranking-Listen nicht übersteigert werden, zumal eine völlige Objektivierung des Rankings nicht möglich ist. Deshalb ist anstelle einer nummernmäßigen Auflistung auch eher ein Ranking in bestimmte Leistungsstufen vorzusehen. Im Übrigen wird es stets weniger aussagekräftig sein, ob eine Universität auf Platz x oder x+1 liegt; sehr aussagekräftig wäre es aber in aller Regel, wenn eine Universität innerhalb weniger Jahre um viele Plätze ansteigt oder absinkt. Deshalb sind periodische Wiederholungen des Rankings unverzichtbar.

Der LHG fordert eine Erstellung und Veröffentlichung von Einzelkriterien (z.B. Studierenden Lehrendenanzahl, finanzielle Mittel, repräsentative Umfragen) um eine größere Vergleichbarkeit der Universitäten zu ermöglichen. Ein Zusammenfassen der Kriterien zu einer Gesamtnote wir abgelehnt, da ein umstrittener Schlüssel der erhofften Transparenz entgegenwirkt.

Der LHG hält es schließlich für wünschenswert, wenn Leistungsvergleiche in der Lehre nicht folgenlos blieben, sondern Konsequenzen hätten, die einen Anreiz für gute Lehrleistungen bieten. Es ist zu prüfen, welche Formen solche Konsequenzen haben können.

Der Bundesvorstand möge einen Arbeitskreis einsetzen, der offene Detailfragen, wie z.B. die der Faktoren zur Bewertung oder der Konsequenzen für die Dozenten – für die nächste Bundesmitgliederversammlung als Folgeantrag aufarbeiten soll.