Der LHG lehnt die Konkretisierung der Vorschläge der Kultus- und Finanzministerkonferenz der Länder vom 09. 10. l 993 als Diskussionsgrundlage für den Bildungsgipfel der Regierungschefs von Bund und Ländern über eine Fortsetzung der Studienreform entschieden ab.

Der Vorschlag, Studiengebühren von Studierenden zu erheben, welche äußerst knapp bemessene Regelstudienzeiten überschreiten, verkennt die angespannt finanzielle Lage der meisten Studierenden und wird aufgrund des dadurch nochmals erhöhten finanziellen Drucks genau das Gegenteil vom angestrebten Ziel einer Verkürzung der Studienzeiten bewirken.

Die vorgeschlagene zwangsweise Exmatrikulation von Studierenden, welche die Regelstudienzeit überschreiten, stellt einen völlig unverhältnismäßigen und deshalb unzulässigen Eingriff in die vom Grundgesetz verbürgten Grundrechte der einzelnen Studierenden dar.

Der LHG begrüßt dagegen den vorgeschlagenen Ausbau der Fachhochschulen, weist jedoch darauf hin, dass dieser finanziell keinesfalls zu Lasten der Universitäten gehen darf.

Der LHG begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zur Evaluierung der Lehr- und Forschungsleistungen der Hochschulen und zur Schaffung positiver Leistungsanreize für Lehrende und Studierende, fordert bei den konkreten Maßnahmen aber eine stärkere Berücksichtigung der von studentischer Seite auch mit Unterstützung des LHG bereits durchgeführten und bewährten studentischen Veranstaltungskritik.

Der Vorschlag der Kultus- und Finanzminister, Universitätsstudiengänge künftig in solche berufsqualifizierender Art und solche zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu unterteilen, ist ohne nähere Konkretisierung insbesondere der Frage des Zugang zu den Studiengängen zur Ausbildung des wissenschaftliche Nachwuchses nicht als Diskussionsgrundlage zu brauchbar.

Eine nachhaltige „Entrümpelung“ von Studienplänen und -inhalten ist unverzichtbar.