Studentische Hilfskräfte, auch als wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder als Tutoren bekannt, sind heutzutage ein wichtiges Bindeglied im wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsbetrieb.

So ermöglichen sie, in kleinen Gruppen Lehrstoff zu vertiefen und auf ungeklärte Verständnisprobleme einzugehen. Gerade diese intensive Betreuung der einzelnen Studierenden kann bei der Qualität von Massenveranstaltungen, wie es Vorlesungen und auch zahlreiche Seminare sind, ansonsten kaum noch geleistet werden.

Studentische Hilfekräfte tragen auch wesentlich zur Durchführung von Forschungsvorhaben bei. Dabei werden sie an der Lösung konkreter Aufgabenstellungen beteiligt und können so ihr theoretisch erworbenes Wissen umsetzen.

Zudem stellt die Tätigkeit als studentische Hilfskraft auch eine Selbstbestätigung dar und ermöglicht den Erwerb von Qualifikationen, die nicht auf dem Lehrplan stehen. Bei der Beschäftigung im Lehrbetrieb werden besonders pädagogische, rhetorische und soziale Fähigkeiten erlernt, die heute ein wesentlicher Bestandteil eines allgemeinen Bildungsprofils sind. Im Forschungsbereich werden die Studierenden an die wissenschaftliche Arbeitsweise herangeführt.

Studentische Hilfskräfte bedeuten auch eine verstärkte Beteiligung von Studierenden am Studienablauf, sie führen zu einer vermehrten Identifikation mit der Hochschule.

Insofern halten wir studentische Hilfskräfte für eine sehr bedeutsame Gruppe an den Hochschulen und fordern daher, ihre Position und ihre Aufgaben zu stärken:

  • Studentische Hilfskräfte sollen bei den Wahlen zu den Hochschulgremien aktives und passives Wahlrecht für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter erhalten.
  • Aus den Reihen der studentischen Hilfskräfte sind sowohl für die einzelnen Fachbereiche wie auch für die gesamte Hochschule Beauftragte zu wählen, die die spezifischen Interessen ihrer Gruppe gegenüber den Gremien der Hochschule vertreten.
  • Einstellungskriterien für studentische Hilfskräfte sollen offengelegt werden und nachvollziehbar sein, insbesondere ist eine Gleichbehandlung von Frauen in allen Fächern zu verwirklichen.
  • Verträge für studentische Hilfskräfte müssen so variabel ausgestaltet werden können, dass sie individuellen Leistungs- und Zeitansprüchen gerecht werden; dabei muss aber eine Vertragssicherheit gewährleistet sein.
  • Bei der Arbeitsstundenberechnung sind Vorbereitungszeiten und gesetzliche Urlaubsansprüche in jedem Fall angemessen zu berücksichtigen.
  • Die Aneinanderreihung von auflösend befristeten Arbeitsverhältnissen für studentische Hilfekräfte ist durch den Abschluss längerfristiger Verträge, z.B. für Lehrtätigkeit über mehr als ein Semester, für längerfristige Forschungsvorhaben oder für die Zuarbeit bei Promotionen, zu ersetzen. In diesen Verträgen sind auch Weihnachts- und Urlaubsgeld vorzusehen.
  • Die Finanzierung der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte ist sicherzustellen und gegebenenfalls auszuweiten, Kürzungen wie zur Zeit in Niedersachsen um 7 Millionen halten wir nicht für vertretbar.
  • Zur Finanzierung studentischer Hilfskräfte sind den Hochschulen vermehrt nicht zweckgebundene Mittel zur Verfügung zu stellen, um je nach eigenen Bedarf studentische Hilfskräfte einzustellen und dabei flexible Regelungen zu treffen.
  • Die Aufgabenfelder für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft sind auszuweiten, insbesondere sind dabei von Studierenden selbst Initiierte Lehrveranstaltungen zu unterstützen, die auch Anstoß zu einer Neugestaltung des Studiums sein können.