Studenten, die 10 Jahre nach der Einschreibung keinen Abschluss erreicht haben, müssen, sofern vorhanden, die Differenz zwischen den Kosten eines Semestertickets und den Kosten eines gleichwertigen regulären ÖPNV Tickets bezahlen.

Auch Studenten mit kürzerer Studiendauer, die allerdings nie zu einer Prüfung angetreten sind bzw. keine bestanden haben, sollten diese Kosten ebenfalls zurückerstatten, sofern nicht nachgewiesen wird , dass weiterhin aktiv studiert wird.