Gesetzliche Familienversicherung anpassen
Die liberalen Hochschulgruppen mögen sich dafür einsetzen, dass Studierende bis zur Vollendung des siebenundzwanzigsten Lebensjahres familienversichert sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten.