Die aktuelle Gültigkeit von Beschlüssen der Bundesmitgliederversammlung wird zwei Jahre nach ihrer Beschlussfassung durch den Bundesvorstand überprüft und gegebenenfalls der Bundesmitgliederversammlung mit dem Ziel der Aufhebung erneut vorgelegt. Die BMV entscheidet dann darüber, ob die Beschlüsse weiterhin in der Beschlusslage verändert oder unverändert verbleiben sollen, oder in das Archiv des Deutschen Liberalismus übergehen.