Die Liberalen Hochschulgruppen kritisieren die Tendenzen zur Schaffung bürokratischer Hürden, die einer ärztlichen Krankschreibung zu Prüfungen an einigen Universitäten im Wege stehen:

Prüfungsämter dürfen nicht die Befugnis besitzen, einzelne Symptome eines erkrankten Studenten von diesem einzufordern und zu dokumentieren, um aus diesen Rückschlüsse auf ein begründetes Fernbleiben einer Prüfung zu ziehen. Solch eine Einschätzung obliegt allein dem behandelnden Arzt. Eine Dokumentation durch die Prüfungsämter halten wir besonders aus datenschutzrechtlichen Gründen für bedenklich und lehnen sie deshalb ab.