Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen setzt sich für eine umfassende Reform des deutschen Akkreditierungssystems im Sinne eines wettbewerblicher organisierten Zusammenspiels von Akkreditierungsrat, Akkreditierungsagenturen und Hochschulen ein.

Grundlage der Qualitätssicherung soll auch zukünftig eine Basisakkreditierung sein, bei der Studiengänge grundlegend auf Studierbarkeit, inhaltliche Kohärenz und die Übereinstimmung mit den Zielen des Bolognaprozesses geprüft werden. Darüber hinaus sollen Akkreditierungsagenturen die Möglichkeit haben, Zertiftikate anzubieten, die auf besondere Merkmale eines Studiengangs hinweisen, etwa besonders gute Materialien, eine europäische Ausrichtung oder besonders gute Betreuungsverhältnisse.

Die Basisakkreditierung kann weiterhin als Programm- oder Systemakkreditierung geschehen, wobei der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen die Hochschulen auffordert, vermehrt die Verantwortung für gute Qualität selbst in die Hand zu nehmen und die Einrichtung eines eigenen Qualitätssicherungssystems mit dem Ziel der Systemakkreditierung zu prüfen.

Ein Studiengang muss in jedem Fall vor der Immatrikulation der ersten Studenten akkreditiert sein. Hierzu sind schlanke und schnelle Akkreditierungsverfahren unabdingbar. Die Basisakkreditierung stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Der LHG wendet sich dennoch dagegen, die operative Durchführung einer Behörde zu vergeben, sondern spricht sich für den Erhalt der Akkreditierungsagenturen aus. Diese müssen allerdings künftig in einem echten Wettbewerb mit korrekt gesetzten Anreizen stehen. Durch die direkte Vertragsbeziehung zwischen Universität und Akkreditierungsagentur stellt der Wettbewerb unter diesen aktuell eher ein „Race to the bottom“ dar. Der Wettbewerb darf hier nicht über den Preis, sondern muss über die Qualität erfolgen.

Der Akkreditierungsrat ist hinsichtlich der Basisakkreditierung für die Überprüfung des Akkreditierungsverfahrens sowie für die Kritieriendefinition zuständig, insbesondere wird er aber zum direkten Nachfrager der Agenturen. Der Akkreditierungsrat schreibt von den Universitäten beantragte Akkreditierungsverfahren selbst zu einem fixen Preis aus und prüft die Angebote der Agenturen hinsichtlich deren Qualität. Hier sind insbesondere in Betracht zu ziehen:

  • Die Qualität der Gutachter
  • Die Geschwindigkeit des Verfahrens
  • Fachspezifische Kompetenz
  • Universitätsspezifische Merkmale, bspw. erfolgreiche Kooperation in der Vergangenheit, regionale Kenntnis
  • Qualität abgeschlossener Akkreditierungsverfahren.

Zur Feststellung des letzten Punktes, der für ein konstant hohes Niveau der Akkreditierung am wichtigsten ist, muss der Akkreditierungsrat eine Beschwerdestelle für Studenten einrichten und bewerben, die ausschließlich eventuelle Diskrepanzen zwischen Akkreditierung und tatsächlichen Gegebenheiten, also die Qualität der jeweiligen Akkreditierungsagentur prüft.

Eine Reakkreditierung soll in Zukunft nicht mehr durch diejenige Agentur vorgenommen werden, die die jeweils vorherige Akkreditierung verantwortet. Die Akkreditierung muss rigide sein. Entschuldigungen wie Mängel in der Finanzierung u.ä. sind nicht vertretbar. Nur so erfüllt die Akkreditierung ihren Zweck und offenbart, was zur Zeit ihre vornehmlichste Aufgabe sein könnte, ggf. die g der Hochschulen und die entsprechenden Unterschiede zwischen den Ländern.

Hinsichtlich der Zertifizierung überprüft der Akkreditierungsrat das Verfahren.

Der Akkreditierungsrat wird dergestalt umstrukturiert, dass Länder, Arbeitgeberverbände, Studenten und Hochschulen gleich viele Mitglieder stellen und durch einen internationalen Gast und einen Vertreter der Agenturen jeweilis mit beratender Stimme ergänzt werden. Die Geschäftsstelle muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit weitaus mehr Personal versehen werden, als bisher. Im Rahmen zunehmender Hochschulfreiheit und entsprechend wegfallender Stellen in den Wissenschaftsministerien ist dies möglich. Mit Hinblick auch auf die jetzt schon bestehenden Geschäfte des Akkreditierungsrats ist dies dringend notwendig. Akkreditierung und Zertifizierung können nur funktionieren, wenn sie transparent und leicht zugänglich dargestellt werden. Der Akkreditierungsrat hat künftig eine Datenbank mit allen Studiengängen der Bundesrepublik vorzuhalten, in der der jeweilige Status der Akkreditierung (beantragt, in Durchführung, abgeschlossen, unter Auflagen abgeschlossen) und die darüber hinausgehenden Zertifikate verzeichnet sind.