Die Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Hochschulgruppen lehnt die Verwendung des D’Hondt-Verfahren bei Hochschulwahlen ab, welches gegenwärtig in mehreren Bundesländern Anwendung findet, da es kleine Parteien, Gruppen und Wahllisten benachteiligt. Stattdessen ist das Hare-Niemeyer-Verfahren oder das Sainte-Laguë-Verfahren anzuwenden.