Eine neue Approbationsordnung ist durch die sich wandelnde Gesellschaft und die Erweiterung ärztlicher Kompetenzen essentiell. Ein erster Arbeitsentwurf ist nun vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht worden und stellt einen ersten Schritt in die Richtige Richtung dar.

Praxisnäher, wirtschaftlicher und digitaler: Der Arzt von übermorgen

Die Liberalen Hochschulgruppen befürworten die Umorientierung im Bereich der Kompetenzvermittlung. Neben fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen nun als sogenannte übergeordnete Kernkompetenzen, Wissen und Techniken auch über den medizinischen Bereich hinaus angeboten und erlernt werden. Zum einen ist ein Grundverständnis unseres komplexen und bürokratischen Gesundheitssystem eine notwendige Arbeitsgrundlage des Arztes. Ein Grundwissen über die einzelnen Akteure unseres Gesundheitssystem, deren Handlungsoptionen und Interessen gewährleisten eine freiere Tätigkeit als Mediziner. Zudem soll der Arzt als Unternehmer bereits im Medizinstudium verstärkt in den Fokus gesetzt werden, um ihn auf den Berufsalltag vorzubereiten. Dafür sind im Medizinstudium auch ökonomischen Grundlagen erforderlich.

Die Zunahme an praktischer Erfahrung befürworten wir als Liberale Hochschulgruppe. Die fehlende Praxiserfahrung steht im Medizinstudium aktuell vehement in der Kritik. Den Studierenden mangelt es nicht an Wissen, sondern an Möglichkeiten diese anwenden zu können. Doch wir wissen: Übung macht den Meister. Daher befürworten wir das Blockpraktikum, welches Einblicke in alle wesentlichen Fächer der klinischen Medizin vermittelt. Die vorgegebenen Famulaturen sollen hingegen frei nach Interesse des Studierenden in allen Fachbereichen der klinischen Medizin absolviert werden dürfen. Jeweils zwei Famulaturen sollen im klinischen und ambulanten Bereich absolviert werden. In Bereichen mit geringeren Interesse des Studenten sind weder effizient noch zielführend. Zudem fordern wir auch einen verstärkten Fokus auf fachspezifische Praktika.

Die Digitalisierung soll sich als Leitfaden durch das gesamte Studium ziehen. Die Ansätze, die im ersten Entwurf angelegt wurden, zeigen in die richtige Richtung. Das Nutzen von digitalen Anwendungen und ein vergrößerter Einsatz digitalbasierter Lehre schafft die Grundlage für den späteren Beruf. Ob Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte, Telemedizin oder der Einsatz von KI als unterstützende Figur in der Welt des Arztes; die Digitalisierung im Bereich der Medizin schreitet stetig voran und erfordert für die effiziente und optimale Umsetzung der sich daraus ergebenden Möglichkeiten das Erlernendes korrekten Umgangs ebendieser.

Forschung noch stärker implementieren.

Die Medizin lebt auf Grundlage von Forschung und Innovation. Neue Pharmaka und Therapieansätze werden in einem rapiden Tempo entwickelt. Der Wissensstand in der Medizin hat somit eine Halbwertszeit von ca. fünf Jahren. Das bedeutet dass lebenslanges Lernen, Weiterbildung und Forschung in der Medizin unabdingbar sind. Dafür müssen verstärkt grundlegende Kompetenzen, wie zum Beispiel Labortechniken, sowie der Umgang und die Auswertung von wissenschaftlichen Studien, im Medizinstudium erworben werden. Klinische Forschung und Patientenversorgung sind kein Widerspruch, sondern sollen durch Praktika und Bildungsangebote an Universitäten weiter verzahnt werden. Forschungswillen sollte gefördert und auch in der Weiterbildung einfacher anerkannt werden. So werden Hürden und Zweifel an Forschungsarbeiten abgeschafft und neue Möglichkeiten zur Innovationsfindung generiert. Zudem fordern wir eine Anerkennung von drittmittelfinanzierten Forschungszeiten, solange diese eine ausreichende Transparenz, Prospektivität und Evidenzbasiertheit nachweisen können.

Fordert ein Medizinstudent aufgrund einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit ein Freisemester, soll dieses unter Bedingung eines regelmäßigen Nachweises seiner Tätigkeit, stattgegeben werden. Zeitliche Regelungen und Schwerpunktsetzung klarer definieren.

Die Liberalen Hochschulgruppen positionieren sich kritisch zur angesprochenen „Innovationsklausel“, die es Medizinstudenten ermöglicht durch Kürzen des Praktischen Jahres das Medizinstudium auf lediglich fünf Jahre zu reduzieren. Die dauerhafte aktuelle Auslastung während des Studiums zeigt, dass dieser Ansatz zu einer Qualitätsminderung führt und falsche Anreize schafft. Die in die Approbationsordnung neu eingeführte wissenschaftliche Projektarbeit soll hingegen ein freiwilliges Angebot bleiben und muss, wie aktuell vorgeschlagen, von den Studierenden nicht zwingend angefertigt werden.

Die Liberalen Hochschulgruppen kritisieren die Aufspaltung des Praktischen Jahres auf Quartale statt Tertiale. Die 3 Tertiale à 16 Wochen, welche Status quo sind, kennzeichnen bereits eine Minimaldauer, um einen ausreichenden Einblick in die jeweilige Fachgebiet zu bekommen. Eine Verkürzung erweist sich als sinnlos, da Medizinstudenten nicht die nötige Zeit haben, um sowohl in fachspezifische Techniken, als auch dynamische Grundlagen der jeweiligen Arbeitsstation zu haben. Um ein individuell, auf die Interessen des Studierenden angepasstes, PJ garantieren zu können fordern wir die freie Wählbarkeit aller drei Tertiale. Diese sollen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können. Bei Wunsch des Studierenden können mehrere Tertiale auf derselben Station abgeleistet werden.

Des Weiteren kritisieren wir als Liberale Hochschulgruppen die teils ungenügende Ausbildung im Praktischen Jahr sehen allerdings eine sehr restriktive Einschränkung der auszubildenden Kliniken kritisch. Einem Missbrauch der helfenden Medizinstudierende soll durch einen Richtlinienkatalog und ein Evaluationssystem der Studierenden entgegengewirkt werden. Das Know-How und die praktische Erfahrung kann durch Ausüben ärztlicher Tätigkeiten maximal ausgeweitet werden. Daher befürworten wir das Blockpraktikum, welches Einblicke in alle wesentlichen Fächer der klinischen Medizin vermittelt. Die vorgegebenen Famulaturen sollen hingegen frei nach Interesse des Studierenden in allen Fachbereichen der klinischen Medizin absolviert werden dürfen. Jeweils zwei Famulaturen sollen im klinischen und ambulanten Bereich absolviert werden Fehleinsätze der PJler bekämpft werden. Durch neue Reformen und Anreize müssen in Kliniken mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, um sowohl Qualität der Ausbildung als auch der medizinischen Versorgung der Patienten zu steigern. Ziel sei es sinnvolle Fertigkeiten zu erlernen, welche über die Routine hinausgehen sollen. Vehement stehen zahlreiche Kliniken in der Kritik ihre PJler als Hakenhalter einzusetzen.
Dies widerspricht dem Bildungsauftrag. Ferner, soll das Praktischen Jahr studierendenfreundlicher werden. Da bereits die finanzielle Vergütung, wenn vorhanden, oftmals am Bafög-Höchstsatz bemessen wird, sollen die angehenden Mediziner zu Beginn der Praktika eine grundlegende Ausrüstung unentgeltlich gestellt bekommen. Diese soll Dinge wie Kittel, Schuhe und notwendige Werkzeuge beinhalten. Zudem soll durch Bereitstellung eines Spindes und einer adäquaten Schlafmöglichkeit eine bessere Arbeitsatmosphäre geschaffen werden.

Das oberste Ziel im Medizinstudium ist es bestmögliche Bildung zu gewährleisten. Diese muss relativ betrachtet an die jeweilige Zeit und Gesellschaft angepasst werden. Der Masterplan 2020 markiert den ersten Schritt in die Richtige Richtung und kann als Orientierung für eine weitreichende, liberale Reform des Medizinstudiums gesehen werden.