Präambel

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten, Pflicht schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, das vom demographischen Wandel gebeutelte Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

Zulassung zu Hochschulen

Der Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen soll unabhängig von Hochschulzugangsberechtigung und Herkunft möglich sein. Der Nachweis der Qualifikation soll durch Einstellungstest erfolgen. NCs müssen im Zuge dessen abgeschafft werden.

Bei nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen soll zusätzlich die Möglichkeit über die Ablegung eines spezifischen Eignungstests eingeführt werden, die zur Zulassung zu einem Hochschulstudium berechtigen. Hiermit wird nicht nur Geflüchteten geholfen, deren Qualifikation unklar ist, sondern allen potentiellen Studenten, die zwar geeignet für einen Studiengang wären, die aber notwendige Hochschulreife nicht erlangt haben. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen ist voranzutreiben, um die Bürokratie zu entlasten.

Sprache als Schlüssel zur Qualifikation und Integration

Die Integration in eine Gesellschaft funktioniert nur, wenn man am kulturellen Leben teilnehmen kann. Dies ist ohne Kenntnis der Sprache nahezu unmöglich. Deshalb muss sowohl vor Aufnahme eines Studiums sowohl während des Studiums eine ausreichende Anzahl an Deutschkursen (bzw. auf europäischer Ebene Kurse in der jeweiligen Landessprache) sowie Integrationskurse sowohl für Geflüchtete, als auch für andere ausländische Studenten zur Verfügung stehen. Das Erreichen des Sprachniveaus B2 Deutsch im Laufe des Studiums ist hierbei obligatorisch. Dies soll während des Studiums durch einen Test nachgewiesen werden.

Die Hochschulen sollen es Studenteninitiativen und ehrenamtlichen Helfern ermöglichen, Sprach und Integrationskurse für Menschen mit Migrationshintergrund anbieten und notwendige Infrastruktur, insb. Räume, zur Verfügung stellen

Mehr fremdsprachige Studiengänge

Die Globalisierung stellt an den Arbeitsmarkt bereits jetzt viele Herausforderungen. Fremdsprachenkenntnisse, insb. im Englischen, und das Zusammenarbeiten in Internationalen Teams werden immer wichtiger. Deshalb braucht es mehr fremdsprachige Studiengänge. Für Geflüchtete sind fremdsprachige Studiengänge eine Hilfe, auch bei mangelnden Kenntnissen der Landessprache des aufnehmenden Landes ein Studium zu beginnen oder fortzuführen.

Digitalisierung für Bildung nutzen

Digitale Lehre bietet für alle Menschen eine Chance, nicht nur für Geflüchtete. Die ständige Verfügbarkeit von Lehrinhalten im Netzt bietet jedem die Möglichkeit, sich weiter zu bilden, unabhängig von Hochschulzugangsberechtigung, bürokratischen Hürden oder auch unabhängig von der Sprache. Initiativen wie Kiron sind daher zu fördern.

Sicherheit schaffen für Geflüchtete, sowohl finanziell wie auch ausländerrechtlich

Anders als ein in Deutschland ausreisepflichtige Geflüchtete, die eine Ausbildung beginnen, werden solche, die ein Studium beginnen nicht geduldet. Somit kann ein an einer Hochschule immatrikulierter Geflüchteter, dessen Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist, kein Studium beginnen ohne die Sicherheit beginnen, dieses abschließen zu können. Dies stellt sowohl den Geflüchteten, als auch die Universität zum einen vor Planungsunsicherheit. Abgesehen davon wird dadurch sowohl Bildungspotential für Europa und/oder Entwicklungspotential für das Herkunftsland des Geflüchteten verschwendet. Insbesondere um Fluchtursachen zu bekämpfen, wäre es jedoch wichtig, Geflüchtete mit geringer Bleibeperspektive besser gebildet in ihre Herkunftsländer zu schicken, damit sie dort eine Zukunft für sich und andere aufbauen können.

Deshalb muss für ausreisepflichtige Geflüchtete nach dem Abschluss ein vergleichbarer Status wie für Auszubildende nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG geschaffen werden. Es muss einem geduldeten Geflüchteten auch in begründeten Ausnahmefällen mehr als einmal die Möglichkeit zum Studiengangswechsel gegeben sein, sofern kein Missbrauch zur Verlängerung des Duldungsstatus vorliegt.

Auf der anderen Seite stehen Geflüchtete vor dem Problem, dass mit Aufnahme eines Studiums oft Sozialleistungen des Geflüchteten entfallen, da er beispielsweise BAföG beantragen kann. Sollte der Geflüchtete dann kein Zugang zu BAföG erhalten, weil er bspw. bereits ein Bachelorstudium absolviert hat, steht ihm eine Studienfinanzierung über eine Vielzahl von Nebenjobs oder Studienkrediten offen. Für solche Härtefälle soll ein Stipendium geschaffen werden, welche es begabten, integrationswilligen Flüchtlingen eine finanzielle Unterstützung ermöglicht. Zusätzlich soll in der Ausgestaltung des Stipendiums ein Anreizsystem zum ehrenamtlichen Engagement enthalten sein.

Einwanderungsgesetz

Ferner bedarf es in Deutschland sowie in den restlichen europäischen Staaten eine Möglichkeit zur legalen Einwanderung, die es u.a. auch begabten Flüchtlingen ermöglich, für die Aufnahme eines Studiums nach Europa einzureisen und nach Abschluss eines Studiums einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erwerben