Das System des Lehramtstudiums muss grundlegend reformiert werden.
Das erste Staatsexamen soll abgeschafft werden und durch ein fachliches Grundstudium mit einem regulären Bachelorabschluss ersetzt werden. Insbesondere ist es hierfür nötig, dass gerade im Bereich der Bachelorkombinationen Flexibilität geschaffen wird, um Fächerdiversität zu erhalten. Auch der Wechsel zwischen Lehramtsstudiengängen und fachspezifischen Studiengängen soll hiermit erleichtert werden. Genaue Lehrinhalte sollen hierbei in Prüfungsordnungen der Universitäten festgelegt werden.
Die weitere Ausbildung soll zukünftig in dualer Form stattfinden mit einem abgeschlossenen Bachelor als Zulassungsvoraussetzung. Diese Ausbildung soll vor allem aus praktischen Einheiten an Schulen bestehen und die im Beruf benötigten pädagogischen Inhalte vermitteln. Hierbei muss auf die Diversität der Bedürfnisse verschiedener Schulformen eingegangen werden.
Insbesondere soll den angehenden Lehrkräften in der Ausbildung neben dem allgemeinen Umgang mit Schülern vermittelt werden, wie Unterricht vorbereitet werden kann, welche Unterrichtsmethoden im Alltag erfolgreich durchgeführt werden können und welche Aufgaben neben der allgemeinen Lehrtätigkeit aus sie warten.
Auch weiterhin soll es eine staatliche Abschlussprüfung mit einem theoretischen Test geben. Außerdem sollen unangekündigte Unterrichtsbeobachtungen und Bewertungen durch ein Gremium aus betreuenden Lehrkräften und unabhängigen staatlichen Prüfern stattfinden. Die gängelnden Lehrproben sollen dadurch abgeschafft werden und zudem Schülermeinungen im Rahmen einer anonymen Evaluation in die Bewertung mit einfließen. Der Einsatz in mehreren Schulen während der Ausbildung soll weiterhin nach Bedarf der Schulen erfolgen, damit die Auszubildenden Lehrer Erfahrung sammeln können.