Innovation entsteht aus Leuten, die Visionen haben und anpacken. Um dies zu stärken, fordern die Liberalen Hochschulgruppen einen stärkeren Fokus der Hochschulen auf Gründungen durch Studenten. In Universitäten soll Gründergeist spürbar werden. Daher fordern wir konkret:
Gründerzentren
Die Liberalen Hochschulgruppen befürworten die Einrichtung von Gründerzentren an Hochschulen, welche Startups und angehenden Startups günstige Räumlichkeiten zur Verfügung stellen sollen. Durch die unmittelbare Nähe zu andere Gründern können diese vom Erfahrungsaustausch profitieren.
Startup-Kultur fördern
An Hochschulen muss Raum für Innovation und Vernetzung geschaffen werden. Hochschulen sollen angeregt werden, Wettbewerbe und Hackathons durchzuführen, sodass diese neuen Möglichkeiten unterstützen und finanziell fördern.
Beratung
Egal ob es bisher nur eine Idee gibt, oder schon eine Gründung erfolgt ist, sollte im Umfeld der hochschulnahen Gründerzentren unkomplizierte Beratung für angehende Gründer angeboten werden. Dies soll idealerweise durch Personen, welche selbst Erfahrungen mit Gründungen und dabei auftretenden Schwierigkeiten haben, geschehen.
Unterstützung der Finanzierung
Die Hochschulen sollen angehende Gründer bei der Suche nach potentiellen Investoren unterstützen. Besonders im Umfeld von Gründerzentren haben diese deutlich bessere Möglichkeiten Netzwerke zu nutzen als die Studenten selbst.
Anrechnung von Leistungspunkten
Die Erfahrungen aus dem Gründungprozess stellen wertvolle Erfahrungen, auch im Kontext des Studiums dar. Bund, Länder und Vertreter der Hochschulen sollen kooperieren um Wege zu fnden, wie das Gründen als Modul im Studium angerechnet werden kann.
Gründungssemester
Studenten sollen die Möglichkeit eines Gründungssemesters in Anspruch nehmen können, welches sich zeitlich nicht negativ auf ihre Studienzeit und BaföG-Anspruch auswirkt. Die Ausgestaltung des Gründungssemesters sowie die Voraussetzungen, unter denen dieses genommen werden kann obliegt der Hochschule. So könnte beispielsweise die Möglichkeit bestehen bleiben Prüfungsleistungen zu erbringen, was bei einem Urlaubssemester nicht möglich ist.