Die Liberalen Hochschulgruppen fordern alle Bundesländer auf, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu implementieren, welche auch Forscherinnen und Forschern an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) einen praktikablen Weg zur Promotion ermöglicht, ohne, dass diese dabei gegenüber den Universitäten als Bittsteller auftreten müssen.
Vorbild können hierbei bspw. landesweite Promotionskollegs wie in NRW und Baden-Württemberg sein, welche anstelle der HAWs das Promotionsrecht erhalten, diesen aber den rechtlichen Rahmen für Promotionsvorhaben bereitstellen. Alternativ dazu kann auch das selektive Promotionsrecht, wie es bspw. in Hessen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Hamburg existiert, Vorbild sein. Dies erlaubt den einzelnen Fachbereichen der HAWs bei Nachweis der Forschungsstärke die Beantragung eines zunächst befristeten Promotionsrechtes, welches nach späterer Evaluation entfristet werden kann.