Der Bundesverband der LHG tritt ein für die Einrichtung landesweiter Studierendenparlamente auf gesetzlicher Grundlage. Die Länderparlamente entsenden Vertreter in einen Bundesrat der Studierenden. In diesem sollen alle deutschen Universitäten und Fachhochschulen gemäß ihrer Studentenzahl durch gewählte Delegierte vertreten sein. Das Parlament soll als Äquivalent zur Hochschulrektorenkonferenz die Interessen der in Deutschland Studierenden gegenüber der Kultusministerkonferenz der Länder und dem Bundesbildungsministerium vertreten.
Ein detailliertes Konzept für dieses Gremium soll auf dem nächsten ProWo erarbeitet und anschließend vom Bundesvorstand mir den Vertretern der anderen bundesweit organisierten studentischen Gruppen abgestimmt werden.