Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen fordert die Reform des Dienstrechts für das Hochschulpersonal. Hierbei soll das bisherige altersabhängige Besoldungssystem durch ein leistungsorientiertes Gehaltssystem ersetzt werden. Im Einzelnen wird ein Grundgehalt zuzüglich einer von den Lehr- und Forschungsleistungen abhängigen Leistungsprämie gezahlt. Die Hochschulen legen die Leistungs-, Belastungs- und Funktionszulagen individuell nach Verhandlung mit den Bediensteten zeitlich begrenzt fest. Vorn jeweiligen Ministerium für Forschung, Wissenschaft und Kultur werden allenfalls Grenzwerte bzw. Rahmenbedingungen vorgegeben. Zusätzlich wird explizit festgesetzt, dass insbesondere Professoren eine einmal erlangte Grundvergütung nicht auf Lebenszeit zusteht, sondern vielmehr alle zwei Jahre eine Neubewertung stattzufinden hat.