Die Hochschulen erhalten das Recht, sich alle ihre Studierenden selbst auszusuchen. Dabei dürfen sie in der Wahl ihrer Kriterien nicht über die grundrechtlichen Schranken hinaus eingeschränkt werden. Sie bestimmen damit natürlich auch den Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens. Die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) wird überflüssig.

Insbesondere sind die Hochschulen bei der Auswahl ihrer Studierenden nicht an das Abiturergebnis gebunden. Außerdem ist das Bestehen des Abiturs nicht mehr die einzige Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen.

Das Abitur bleibt aber weiterhin die Bescheinigung der allgemeinen Hochschulreife.

Damit dieses System nicht zum Abbau von Studienplätzen führt, muss sichergestellt sein, dass Hochschulen Studierende für ihren Erhalt benötigen. Hierfür müssen Anreizsysteme im Rahmen der Hochschulfinanzierung geschaffen werden.