Der LHG spricht sich dafür aus, das Lehramt an Gymnasien für Bewerber ohne Lehramtsstudium und Staatsexamen zu öffnen; das heißt das: das Staatsexamen soll nicht länger unverzichtbare Voraussetzung für die Einstellung als Referendar sein. Zusätzlich sind Nachweise über die Fähigkeiten im Fach Pädagogik zu erbringen.
Stattdessen sollen ein abgeschlossenes Universitätsstudium in einem am Gymnasium unterrichteten Fach und eine bestandene fachspezifische Eignungsprüfung (die von den einzelnen Schulen oder vom Land organisiert sein kann) Voraussetzung für die Einstellung als Referendar sein.
Im Referendariat wird die pädagogische Eignung überprüft, die dann über die Einstellung entscheidet.