Der LHG setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Studienordnungen für Lehramtsstudiengänge – insbesondere im Sekundarbereich – dahingehend zu ergänzen, daß der Themenbereich Gewalt an Schulen mit seinen Ausprägungen Gewalt von Schülern gegen Mitschüler und Gewalt von Schülern gegen Sacheigentum bei der Lehrerausbildung berücksichtigt wird; außerdem soll die Vermittlung sozialer Kompetenzen unter den Lehramtsanwärtern verbessert werden.